Donnerstag, 29. Dezember 2016

Zwischen Weihnachten und Neujahr (Teil 2)









Zwischen den Jahren (2. Teil)

Hallo,

Im letzten Beitrag haben wir über die Gelegenheit gesprochen, jetzt über Ereignisse des Jahres nachzudenken und die Auswirkungen auf Vermögen, Nachfolge und die familiäre Situation zu überprüfen.

Jetzt ist durchaus die Zeit, wo es vielleicht etwas langsamer und ruhiger zugeht. In dieser sogenannten Zeit „zwischen den Jahren“ gelingt es uns eventuell unsere Gedanken auch mal strategischen Fragen zuzuwenden. Wir könnten auch mal an das Ende unserer unternehmerischen Tätigkeit denken.

In der letzten Folge waren es eine Menge an Fragen, die ich aufgestellt habe; nicht nur eine Vielzahl von Ereignissen, die immense Folgen mit sich bringen können, sondern auch eine Vielzahl von möglichen Bereichen, die betroffen sein könnten.

Gehen Sie zunächst nicht allen Ereignissen nach. Greifen Sie sich ein Ereignis heraus.
Fragen Sie nach der Besonderheit dieses Ereignisses für Sie persönlich, Ihre Familie und Ihr Vermögen.

Stellen Sie die möglichen Folgen auf. Tun Sie so, als wären Sie Ihr eigener Berater. Haken Sie einen Bereich nach dem anderen ab. Finden Sie heraus, wo Sie noch Informationsbedarf haben und ob jemand Ihnen helfen kann.

Ermitteln Sie ob es auch menschliche Probleme geben kann.
Handeln Sie, nutzen Sie die ruhige Zeit.

Ergänzung:
Wie viel Zeit haben Sie zuletzt aufgewendet:

Für den Kauf eines Smartphones oder Abschluss eines Hamdy-Vertrages?
Für den Kauf eines Autos?
Für den Kauf eines PC?

Und wie viel Zeit für die Sicherung Ihres Vermögens und Unternehmens?

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374

nielsenbernd@gmail.com

Dienstag, 27. Dezember 2016

nachfolgecafe: Zwischen Weihnachten und Neujahr- Zeit sich Gedank...

nachfolgecafe: Zwischen Weihnachten und Neujahr- Zeit sich Gedank...: Zwischen den Jahren    Hallo, Nehmen Sie sich Zeit jetzt ist durchaus die Zeit, wo es vielleicht etwas langsamer und ruhiger ...

Zwischen Weihnachten und Neujahr- Zeit sich Gedanken zu machen!

Zwischen den Jahren   


Hallo,

Nehmen Sie sich Zeit


jetzt ist durchaus die Zeit, wo es vielleicht etwas langsamer und ruhiger zugeht. In dieser sogenannten Zeit „zwischen den Jahren“ gelingt es uns eventuell unsere Gedanken auch mal strategischen Fragen zuzuwenden. Wir könnten auch mal an das Ende unserer unternehmerischen Tätigkeit denken.

Was ist geschehen in der letzten Zeit?


Was ist den letzten Monaten an Ereignissen passiert, die Auswirkungen auf unser Vermögen und auf das Unternehmen haben könnten? Denken Sie an Ereignisse, die Sie nicht immer mit Fragen der Nachfolge in Vermögen und Unternehmen in Verbindung bringen. Dabei helfen auch die in diesem blog erschienenen letzten Beiträge. Doch es können mit wichtigen Ereignissen mit Auswirkungen auf Unternehmens- und Vermögensnachfolge nicht nur Heirat und Geburt eines Kindes gemeint sein, sondern es gibt eine Vielzahl von Geschehnissen, die Bedeutung haben könnten.
Dazu gehören
  • die Volljährigkeit eines Kindes
  • der Tod eines nahen Angehörigen
  • Scheidung
  • Geburt von Enkeln
  • Gründung von Unternehmen
  • Gründung einer Gesellschaft
  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Krankheit
  • und vieles mehr. 

Mögliche Folgen

Lassen Sie sich diese Ereignisse einfach durch den Kopf gehen.

  • Haben Sie die möglichen Folgen durchdacht?
  • Kennen Sie die wichtigsten Auswirkungen?
  • Haben Sie darauf reagiert?
  • Brauchen Sie Anregungen, Hilfe, Beratung?

Was ist für die Zukunft geplant, was könnte passieren?


Die gleichen Überlegungen können Sie auch anstellen, bei möglichen zukünftigen Ereignissen, die geplant sind oder die wahrscheinlich eintreten können.

  • Welche Folgen sind damit verbunden?
  • Haben diese Ereignisse Auswirkungen auf Vermögen und Unternehmen?
  • Was könnten Sie tun?
  • Planen Sie die nächsten Schritte.
  • Wo brauchen Sie neue zusätzliche Informationen?
  • Was ist zu tun?
  • Nutzen Sie jetzt die vielleicht ruhigere Zeit, um sich auf neue Situationen oder auf die mögliche Änderungen einzustellen.

Handlungen



  • Die von Ihnen aus diesen Ereignissen folgenden Schritte, die jetzt zu erledigen sind, mögen im Augenblick vielleicht nicht als dringend erscheinen, sie sind aber auf jeden Fall wichtig. Sie kennen die Unterscheidung zwischen „wichtig“ und „dringend“. Wichtig sind alle Dinge, die erhebliche Auswirkung auf Bestand für Unternehmen und Vermögen, auf Familie und für Ihre Person haben und wo nur Sie selbst tätig werden können, die aber durchaus noch Zeit haben könnten. Doch wieviel Zeit Sie zur Erledigung dieser Aufgaben haben, weiß keiner. Dringend sind die Angelegenheiten, die eine momentane Krisensituation auslösen. Dann ist keine Verzögerung mehr erlaubt. Dann ist aus einer wichtigen Angelegenheit auch eine dringende Angelegenheit geworden. Dies gilt es also zu vermeiden.
Nutzen Sie jetzt diese Tage zwischen Weihnachten und Neujahr um jetzt aktiv zu werden. Planen Sie jetzt die notwendigen Schritte.

Maßnahmen

  • Ist Ihre Nachfolge neu zu regeln?
  • Haben Sie alle Bestimmungen getroffen, wie Vollmachte etc?
  • Macht es Sinn sich für eine geplante Nachfolge eine zweite Meinung einzuholen?
  • Oder Ihre schon getroffene Regelung evtl. neu zu überdenken?
  • Ein anderer Ansatz ist ebenfalls der, die durchgeführte Nachfolge oder begonnene Nachfolge einem Controlling zu überziehen. 

Korrekturen?

  • Welche Auswirkung hat diese Nachfolge jetzt?
  • Stimmen dies Auswirkungen mit den geplanten Folgen überein?
  • Müssen Sie jetzt tätig werden?
Nehmen Sie sich dazu Zeit. Ihre Famile, Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen werden es Ihnen danken.

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374

nielsenbernd@gmail.com

Samstag, 24. Dezember 2016

nachfolgecafe: Frohe Weihnachten

nachfolgecafe: Frohe Weihnachten: Hallo, Auch wenn wir heute eine Geburt feiern. Heute gibt es keine Gedanken zur Nachfolge. Sondern: Frohe Weihnachten! ...

Frohe Weihnachten



Hallo,


Auch wenn wir heute eine Geburt feiern. Heute gibt es keine Gedanken zur Nachfolge.
Sondern:

Frohe Weihnachten!



Wünscht Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com

Donnerstag, 22. Dezember 2016

nachfolgecafe: Wichtige Ereignisse und Auswirkung auf Nachfolge

nachfolgecafe: Wichtige Ereignisse und Auswirkung auf Nachfolge: Wichtige Ereignisse und Auswirkung auf Nachfolge In den letzten posts habe ich über wichtige Ereignisse mit Auswirkungen auf ...

Wichtige Ereignisse und Auswirkung auf Nachfolge


Wichtige Ereignisse und Auswirkung auf Nachfolge


In den letzten posts habe ich über wichtige Ereignisse mit Auswirkungen auf Unternehmens- und Vermögensnachfolge geschrieben.

Kein Handeln

Warum tun wir uns bei den beiden in den vorherigen posts beschriebenen Ereignissen so schwer diese mit Vermögen, Vermögenserhalt und Regelungen der Nachfolge in Verbindung zu bringen und vor allem, diese Ereignisse als Anlass zu nehmen, eine Nachfolge in Vermögen und Unternehmen zu planen bzw. Vermögen und Unternehmen zu sichern?

Illusionen


Machen wir uns etwas vor, wenn wir bewusst (oft bei Heirat) oder unbewusst (häufiger bei Geburt eines Kindes) das Thema Vermögen, Tod und Loslassen aus unseren Gedanken verdrängen? Geben wir uns der Illusion hin eine Ehe würde ewig halten, eine Scheidung käme nie in Frage und bei Tod gäbe es keinen Streit?

Regelungen und Kenntnisse


Wir regeln in unserem Leben so vieles, vieles ist notwendig und bedarf einer Regelung oder einer Planung. Doch setzen wir immer die richtigen Prioritäten? Oder sind wir immer ausreichend informiert?
Bei Heirat erfolgt keine automatische Information über sämtlichen Folgen der Eheschließung, der zu wählenden Güterstände und der gesetzlichen Erbfolge.
Man könnte jetzt einwenden, dass wäre zu weit gedacht, bei Heirat schon an das Ende einer Ehe zu denken.

Gedanken und Pläne


Doch wenn ich ein Auto fahren will, verlangt der Gesetzgeber einen Führerschein und eine Haftpflichtversicherung. Will ich den Führerschein machen, so ist ein Sehtest und ein „Erster Hilfe Kurs“ notwendig. Dort denkt man an mögliche Folgen und verlangt bestimmte Kenntnisse. Der Gesetzgeber geht sogar von negativen Ereignissen aus. Doch wie ist das bei Heirat und Geburt eines Kindes? Dort erfolgt wenig oder gar nichts an Informationen und Kenntnissen, es wird auch nichts weiter verlangt.

Änderung der gesetzlichen Regelungen?


Ich predige jetzt nicht, dass der Gesetzgeber insoweit tätig werden soll. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die erforderlichen Kenntnisse freiwillig erworben werden. Dass die Ehepartner und Eltern sich Gedanken machen, was passieren könnte und sich deshalb entsprechend vorbereiten.
Insofern erfolgt mein Vorschlag, sprechen Sie mit einander, welche Pläne Sie haben und welche Auswirkungen folgen könnten, wenn Ihnen etwas passiert.

Notwendige Handlungen


Es geht hier nicht nur darum, Testamente, Vollmachten oder Eheverträge zu vereinbaren, sondern machen Sie es sich klar, dass wirtschaftliche, menschliche, soziale und familiäre Fragen von Bedeutung auftreten können. Versuchen Sie mit allen möglichen Instrumenten Streit zu vermeiden, mögliche Probleme nicht in die Zukunft zu verlagern und vor allem gestalten Sie selbst. Agieren und handeln Sie, bevor andere handeln oder Sie nur reagieren können.

Bernd Nielsen
Der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374

nielsenbernd@gmail.com

Montag, 19. Dezember 2016

nachfolgecafe: Wie Geburt eines Kindes Ihr Vermögen gefährden kan...

nachfolgecafe: Wie Geburt eines Kindes Ihr Vermögen gefährden kan...: Lösungen                   Wie schon im ersten Teil dargestellt, wird das  gerade geborene Kind mit dem überlebenden Ehegatten gemeins...

Wie die Geburt eines Kindes Ihr Vermögen gefährden kann und was Sie tun können (Teil 2)

Lösungen                  

Wie schon im ersten Teil dargestellt, wird das  gerade geborene Kind mit dem überlebenden Ehegatten gemeinsam Erbe und zwar in Erbengemeinschaft. Das Kind wird aber insoweit nicht von dem überlebenden Elternteil vertreten sondern durch einen vom Gericht bestellten Betreuer.
Die Schwierigkeiten, die sich also ergeben können, sind also
  • Begründung einer Erbengemeinschaft

Die Lösung besteht als darin die Erbengemeinschaft zu vermeiden. dies kann durch Testament erfolgen, es können aber noch andere Lösungen hinzutreten, z.B. Begründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezüglich einer Immobilie zwischen den Eheleuten mit entsprechendem Gesellschaftsvertrag.
  • Minderjährigkeit eines Erben

Hier könnte neben einem Testament die Einsetzung eines Betreuers für das minderjährige Kind sein.
Im Testament könnte auch Testamentsvollstreckung angeordnet werden.

  • Einstimmigkeit notwendig bei Abstimmungen in der Erbengemeinschaft

Die Einstimmigkeit kann so ohne weiteres nicht vermieden werden, Lösungen wären Testament und Testamentsvollstreckung.


Die oben angesprochenen Lösungen gelten auch für die unten stehenden Problemfelder, die so gelöst werden können.
  • Mitwirkung vom Vormundschaftsgericht
  • Einschränkung der Verfügungsgewalt
  • Mitwirkung von unerwünschten Personen

Problembereiche, wie z.B Kinder aus anderen Beziehungen können mit den oben genannten Instrumenten gelöst werden, daneben gibt es aber auch direkt auf den Einzelfall bezogenen Wege, um die Schwierigkeiten und Fragen, die sich ergeben, zu lösen.


Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com

Donnerstag, 15. Dezember 2016

nachfolgecafe: Gefährdung Ihres Vermögens bei Geburt eines Kindes...

nachfolgecafe: Gefährdung Ihres Vermögens bei Geburt eines Kindes...: Überlegungen bei/vor Geburt eines Kindes Es ist ein herausragendes Ereignis im Leben der jungen Eltern. Nicht nur, dass ein junge...

Gefährdung Ihres Vermögens bei Geburt eines Kindes und was Sie dagegen tun können

Überlegungen bei/vor Geburt eines Kindes


Es ist ein herausragendes Ereignis im Leben der jungen Eltern. Nicht nur, dass ein junges Leben entstanden ist, sondern auch in erbrechtlicher und fürsorglicher Hinsicht. Zum einen sind die jungen Eltern wohl zum ersten mal in ihrem Leben für eine andere Person verantwortlich, zum anderem bewirkt in erbrechtlicher Hinsicht dieses junge Leben, dass die jeweilige Familie der Ehegatten vom Erbe ausgeschlossen ist.

Bei Geburt eines Kindes sofort wieder an Tod und zwar an den Tod eines der Eltern zu denken, mag zwar makaber wirken, sollte aber die jungen Eltern anregen, diese Situation zu durchdenken und eine Lösung finden. Dann kann die Frage mit der Nachfolge zunächst auf Termin gelegt werden.

Das gerade geborene Kind wird mit dem überlebenden Ehegatten gemeinsam Erbe und zwar in Erbengemeinschaft. Das Kind wird aber insoweit nicht von dem überlebenden Elternteil vertreten sondern durch einen vom Gericht bestellten Betreuer.
Die Schwierigkeiten, die sich also ergeben können, sind also
  • Begründung einer Erbengemeinschaft
  • Minderjährigkeit eines Erben
  • Einstimmigkeit notwendig bei Abstimmungen in der Erbengemeinschaft
  • Mitwirkung vom Vormundschaftsgericht
  • Einschränkung der Verfügungsgewalt
  • Mitwirkung von unerwünschten Personen

Daneben tauchen noch sehr viele andere Fragen, wie Probleme bei Kindern aus anderen Beziehungen, Auswirkungen auf das ursprüngliche Familienvermögen und Absicherung des Ehegatten.
Diese weiteren Fragen werden in einem weiteren Post erörtert.

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com


Montag, 12. Dezember 2016

Wie Sie durch Heirat Ihr Vermögen gefährden und was Sie dagegen tun Können 3. Teil

  


3. Teil
Zusammenfassung der bisherigen Überlegungen

1. Illusion


In den vorherigen Posts habe ich das Problem umrissen , dass sich bei der Eheschließung ergibt. Ich habe eine Vielzahl von Fragen aufgestellt, die aus der Heirat folgen. Gleichzeit habe ich versucht mit der Illusion aufzuräumen, das eine Ehe auch wirklich lebenslang hält. Zur Zeit haben wir eine Scheidungsrate von 43%. dies wird bei Heirat von allen Beteiligten ignoriert.

2. Ungenügende gesetzliche Regelung


Die gesetzliche Regelung, dass bei Heirat – mangels einer bewussten Entscheidung für einen Ehevertrag- automatisch die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand gilt, geht an der Wirklichkeit vorbei. Die „Nichtentscheidung“ für einen Ehevertrag ist aber aber eine (eher unbewusste) Entscheidung für die Zugewinngemeinschaft und dafür, ein ganzes Bündel an Konfliktpotential in die Zukunft zu schieben, nur weil die Illusion gilt, die Ehe halte ewig. Dadurch dass es eine unbewusste Entscheidung ist, wird auch die Bedeutung dieser Entscheidung nicht bewusst. Es erfolgt keine Aufklärung über die Folgen, kein Hinweis über Scheidungsraten, keine Information über die bestehenden Alternativen und deren Folgen. Es werden keine Vorschläge unterbreitet, was man (und frau) tun kann. Es werden keine Pläne angefordert oder angeregt.

3. Hinweis auf Regelungen in anderen Bereichen 


In manch anderen Bereichen ist der Gesetzgeber anders vorgegangen. Beim Autofahren ist ein Führerschein vorgeschrieben. Für die Führerscheinprüfung ist ein Sehtest und ein Nachweis für Erste Hilfe erforderlich. Zum Autofahren ist weiterhin eine Versicherungspflicht gegeben.
Und in einem ganz anderen Bereich ist sogar ärztliche Beratung vorgeschrieben.

4. Fehlende Verpflichtungen


Etwas Ähnliches kennen wir bei Heirat nicht, es gibt keine Vorschrift zur rechtlichen Beratung, keine Verpflichtung für eine bewusste Entscheidung für einen Güterstand, keine Unterschrift das man über die Folgen aufgeklärt wurde.
Ebensowenig erfolgt eine Information, welche Folgen erbrechtlicher Natur die Eheschließung hat und dass ein Testament sehr sinnvoll sein kann.

5. Rat


Da eine gesetzliche Änderung nicht zu erwarten ist, bleibt nur die Hoffnung und Erwartung, dass jedes Paar für sich selbst die Entscheidung trifft, es anders zu machen, jetzt Entscheidungen zu treffen, jetzt zu handeln und nicht erst in der Zukunft gezwungen zu sein handeln zu müssen und Streit in Kauf zu nehmen.
Jedes Hochzeitspaar plant in irgendeiner Weise mal mehr oder weniger umfangreich seine Hochzeit. Warum sollten Überlegungen zum Güterstand, zum Testament, zu Vollmachten, zur Absicherung des anderen Ehegatten und zum Vermögensaufbau nicht dazu gehören?

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com





Mittwoch, 7. Dezember 2016

Wie Heirat Ihr Vermögen gefährden kann und was Sie tun können (Teil 2)



Noch nicht überall übliche Überlegungen anlässlich einer Heirat



Wie im ersten Teil gesehen, wird bei Heirat häufig nicht an Veränderung der Vermögensverhältnisse, Organisation der Ehe, d.h. an Güterstände, an Erbfälle, Sicherung der Vermögens und der Entscheidungsgewalt über das Vermögen gedacht. Selbst die Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten erfolgt(e) oft nur phantasielos durch Risikolebensversicherungen oder Rentenversicherungsverträgen.
Dabei gibt es doch eine Vielzahl von Arten der Gestaltung. Durch die Wahl des Güterstandes, durch Testament, spezielle Vermögenszuwendungen, durch Verträge zur Absicherung des betreffenden Ehegatten können schon zu Beginn der Ehe eine Reihe von Gefahren ausgeschlossen werden.
Durch Planung können im Laufe der Ehe weitere Vorkehrungen zur Sicherung der Familie und des Vermögens, insbesondere durch Verhinderung von finanziellen Belastungen oder Vermögensverluste durch Beeinträchtigung der Entscheidungs- und Verfügungsgewalt getroffen werden.

Notwendige Informationen


Was schon zu Beginn oder vor der Ehe getan werden sollte, ergibt sich aus den Informationen über die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, persönlichen und familiären Verhältnisse. Es gilt also zunächst, dass die Ehegatten sich über dies Bereiche ausgiebig informieren sollten, auch wenn dies allgemein nicht für angebracht gehalten wird; denn Emotionen werden bei Eheschließungen gegenüber Sachargumente überwiegen.
Doch in Anbetracht von Vermeidung von Vermögensminderungen, finanziellen Belastungen, Streitvermeidung und Erhalt des Familienfriedens, sind diese Informationen unumgänglich. Auch sinnvoll sind, wenn nicht schon feste Pläne, wie die weitere Ehe aussehen soll existieren, eine überschlägige Vorschau, wie die Ehe (Familie) sich entwickeln soll, wie die Organisation der Ehe sein soll und Angaben welche Vorstellungen ganz allgemein für das Zusammenleben herrschen.

Vorschläge


Natürlich nutzen diese Informationen nichts, wenn daraus keine Schlüsse gezogen werden. Das sollten Vorschläge über Vermögenszuwendungen, Güterstand, Testament und weitere Vorhaben aber auch zur Familienplanung sein. Welche Auswirkungen diese Vorschläge haben, entscheidet sich jeweils im Einzelfall. Es hängt auch ganz von der Familiensituation, Art der Tätgikeiten der Ehegatten und Zusammensetzung des Vermögens ab. Entscheidend ist z.B. ob unternehmerisches Vermögen vorhanden ist, der andere Ehegatte auch die Kompetenz hat ein Unternehmen zu führen. Deshalb ist eine genaue Vermögensaufstlleung notwendig, wie auch Kenntnis über Fähigkeiten und Vorleiben der Ehegatten (nur soweit dies notwendig ist).

Vereinbarungen und Regelungen


Aus diesen Vorschlägen zur Gestaltung können ganz konkret die erforderlichen Vereinbarungen entwickelt werden, wie Ehevertrag, Testament, Erbvertrag und andere Vereinbarungen und Verträge.
Dann sollten die anfangs beschriebenen Gefahren entweder nicht eintreten oder zumindest verringert werden.

Eine schöne Hochzeit wünsche ich.

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374

nielsenbernd@gmail.com

Montag, 5. Dezember 2016

Wie Heirat Ihr Vermögen gefährden kann





1. Heirat/Hochzeit

Es gibt im Leben besonders eines Unternehmers Ereignisse, die Auswirkungen auf den Bestand und Fortführung des Unternehmens haben, die aber oft nicht in diesem Zusammenhang gesehen werden.
Viele Ereignisse wirken sich unmittelbar auf Fragen der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge aus. Dazu gehört auch die Heirat.

1.1 Doch was hat Heirat mit Nachfolge zu tun?

Diese Frage stellt sich doch sofort. Heirat bzw. Hochzeit ist ein fröhliches Fest, an dem zwei Menschen feiern, dass sie ihr Leben von nun an nicht nur menschlich sondern auch rechtlich gemeinsam leben wollen. Wie ist da die Verbindung zu sehen?

1.1.1 neue erbberechtigte Person

Zunächst ist festzustellen, dass durch den Ehepartner eine neue erbberechtigte Person hinzukommt. Das heißt strenggenommen, es tritt in den Kreis der Erbberechtigten eine familienfremde Person. Natürlich denkt man beim Feiern und beim Fröhlichsein nicht an Tod oder Krankheit. Aber vielleicht sollte man vorher daran denken, dass der Ehepartner womöglich zusammen mit den Eltern (Schwiegereltern aus der Sicht des Ehegatten) sich das Erbe bzw. Einkünfte teilen bzw. gemeinsam verwalten muss.

1.1.2 unterhaltsberechtigte Person

Durch die Heirat wird auch bewirkt, dass sich eine Unterhaltsberechtigung bzw. Verpflichtung gegenüber dem Ehegatten ergibt. Dies berührt zwar nicht unmittelbar die Nachfolge, ist aber eine wichtige Tatsache.

1.1.3 Eltern (Schwiegereltern)

Nach der gesetzlichen Erbfolge können die Eltern (Schwiegereltern) durch Erben am Vermögen des Verstorbenen mit beteiligt werden. Das bedeutet, dass das bisher gemeinsame Vermögen der Eheleute und das gemeinsame passive oder unternehmerische Einkommen aufgeteilt und zu einem Teil auf die Schwiegereltern übergehen. Das kann nicht nur finanzielle und wirtschaftliche Folgen haben, sondern es können sich auch enorme Probleme bei der gemeinsamen Verwaltung der Vermögens (Erbe) und auch bei der Verwaltung des Vermögens, d.h. bei der Auseinandersetzung ergeben.

1.1.4 ebenso Geschwister (Schwager u Schwägerin)

Ebenso wie die Eltern könnten auch Geschwister (Schwager und Schwägerin) Miterben werden, wenn die Eltern verstorben sind. Auch hier stellen sich die gleichen Fragen wie oben.

1.1.4.1 Auswirkung eines Testaments

Durch Testament ist nur ein Teilausschluss vom Erbe möglich. Die Eltern können zwar offiziell vom Erbe ausgeschlossen werden, aber die Geltendmachung des Pflichtteils bleibt ihnen aber möglich. Geschwister können keinen Pflichtteil geltend machen.

1.2. bei Heirat entscheidender Zeitpunkt

Heirat kann auch Gelegenheit sein, die Vermögensverhältnisse neu zu regeln. Das kann zunächst durch konkrete Vermögenszuwendungen erfolgen, aber auch durch vertragliche Regelungen
1.2.1 für Regelung der Vermögensverhältmisse zwischen den Eheleuten
Eine Neuregelung der jetzigen Vermögensverhältnisse ohne eine spezielle Vermögenszuwendung kann durch Regelung des Güterstandes erreicht werden, nämlich die der Gütergemeinschaft. Dort wird automatisch durch die vertragliche(notarielle) Vereinbarung aus dem bisherigen dem einen Ehegatten gehörendem Vermögen gemeinschaftliches Vermögen.

1.2.1.1 jetzige Vermögensverhältnisse

Nur durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft kann ein gemeinschaftliches Vermögen erreicht werden, wenn von einer einzelnen Zuwendung abgesehen wird. Welche Auswirkung eine einzelne Zuwendung auf Pflichtteilsansprüche hat wird hier nicht erörtert.

1.2.1.2 zukünftige Vermögensverhältnisse

Auch zukünftige Vermögensverteilungen können durch Vereinbarung eines bestimmten Güterstandes beeinflusst werden. Durch den Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder gesetzlicher Güterstand, Gütertrennung) wird zwar nicht das Vermögen verteilt, aber es hat Auswirkung auf Ansprüche bei Beendigung der Ehe und bei der Höhe der Erbquote, also bei Scheidung und Tod.

1.2.2 Regelung mögliche Erbteile

Bei der Zugewinngemeinschaft wird bei Beendigung der Ehe (Tod oder Scheidung) dem Ehegatten ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich gewährt, den es bei der Gütertrennung nicht gibt.

1.3 Illusion

Der Gesetzgeber ging bei Fassung der Regeln zur Ehe von der Auflösung der ehe durch Tod als Normalfall aus. Bei Beginn des 20.Jahrhunderts betrug die Scheidungsrate nur einen Bruchteil der heutigen Scheidungsrate. Auch wenn es hart klingt, die Ehe heute hat einen Anschein von Ehe auf Zeit, geregelte Partnerschaft für einen Lebensabschnitt oder sogar von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Es ist Illusin zu glauben, dass eine Ehe nur durch Tod geschieden wird,

1.3.1 nicht regeln heißt nicht das nichts geregelt wird

Bei der Heirat steht es dem Ehepaar frei seinen Güterstand zu regeln, um die wirtschaftliche Grundlage zu bestimmen. Doch wenn die Eheleute selbst dies nicht aktiv durch eine notarielle Vereinbarung regeln , heißt das nicht, dass sie keine Regelung getroffen haben. Vielmehr der Gesetzgeber hat für sie bestimmt wie ihr Güterstand, ihre Ansprüche und ihre Erbquoten aussehen.
Es ist nicht so, dass keine Regelung gilt, sondern dass eine Regelung gilt, über die man wahrscheinlich nicht spricht oder über deren Folgen nicht nachgedacht wird. Es gilt bei Fehlen eines Ehevertrages der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit der Folge, dass bei einer Beendigung der Ehe durch Scheidung aber auch durch Tod viele Probleme und Fragen aufgeworfen werden, die bei Heirat einfach ausgeklammert werden.

1.4.Tätigkeiten bei Hochzeit

Bei einer Hochzeit wird alles darauf ausgerichtet, dass es ein schönes Fest wird, Es soll ja schließlich der schönste Tag im Leben werden. Die Tätigkeiten konzentrieren sich sehr stark auf die Feier und weniger auf das Leben danach.

1.4.1 Planung

Dazu bedarf es der Planung, wer soll eingeladen werden, wo soll die Feier stattfinden.
Es wird ausgiebig geplant, es wird auch zT speziell für die Ausrichtung der Feier ein Hochzeitsplaner engagiert. Die Planung ist aufwändig, zeitraubend, besitzt hohe Priorität , konzentriert sich sehr auf die eigentliche Feier. Andere Tätigkeiten und Ziele bleiben unberücksichtigt.

1.5 Eheverträge

Über Eheverträge, Vereinbarungen zum Güterstand, Vermögensübertragungen, Absicherung der Ehegatten wird häufig nicht gesprochen. Doch was ist der Grund, dass so wesentliche Dinge unerörtert bleiben und wenige Eheverträge geschlossen werden?

1.5.1 schlechter Ruf

Eheverträge insbesondere über Gütertrennung haben ein schlechten Ruf. Sie werden nach häufig geäußerter Ansicht nur geschlossen, um den schwächeren Ehegatten in seiner schwächeren Situation zu halten, dem wirtschaftlich stärkeren Ehegatten sein Vermögen zu belassen und ihm keine finanziellen Belastungen aufzubürden.
Also nach dieser Auffassung geht es einfach darum den finanziell schwächeren Ehegatten zu übervorteilen.

1.5.2 Eheverträge kennt man nur von anderen(reichen)Persönlichkeiten

Häufig ist von Eheverträgen in seiner unmittelbaren Bekanntschaft und Verwandtschaft nichts zu hören, nur bei Prominenten und reichen Persönlichkeiten erfährt man, dass Vereinbarungen zum Güterstand getroffen wurden.

1.5.3 trifft nicht auf sich selbst zu

Vielfach wird argumentiert, dass es nichts zu regeln gibt, man habe das nicht nötig. Doch es gibt auch andere Argument oder Scheinargumente gegen Eheverträge und Güterstandsvereinbarungen.
Das sind Aussagen und Vorstellungen die eigentlich Illusionen sind, „unsere Ehe hält ewig“, „wir brauchen keine Vereinbarungen“. Dabei wird ausgeblendet, dass viele Ehen geschieden werden, dass viele Ehen nur kurze Zeit Bestand haben. Auch die möglichen Folgen werden ausgeblendet. Wirtschaftliche und finanzielle Belastungen, die auf einen der Ehegatten hinzukommen, Gefährdung von Immobilien und Unternehmen. Dazu kommen noch viele Fragen, die bei Beendigung der Ehe Streit auslösen können, wie Höhe des Vermögens etc.

Weitere Scheinargumente sind „so ein
schöner Tag soll nicht unter rechtlichen Fragen und bösen Vorstellungen leiden“, „wer will bei Heirat schon an Scheidung oder Tod denken“.

2. Schlussfolgerungen

Die Argumentation gegen Eheverträge und Güterstandsvereinbarungen erfolgt sehr stark emotionell und nicht auf sachlicher Ebene. Es werden Gefühle hervorgerufen, die sachliche Argumente zu erdrücken scheinen. Doch lassen wir uns nicht täuschen, wer sagt uns angesichts der Statistiken, dass gerade unsere Ehe nicht geschieden wird? Machen wir es in anderen Bereichen nicht so, dass wir uns auf alle Eventualitäten vorbereiten?
Wenn wir mit unserem Geschäftspartner eine Gesellschaft gründen, schließen wir nicht vorher einen Gesellschaftsvertrag ab, der den schlechtesten Fall berücksichtigt?
Verlangt der Gesetzgeber nicht bei bestimmten Geschäften einen schriftlichen bzw. sogar einen notariellen Vertrag?
So bei Immobiliengeschäften, Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei Aktiengesellschaften?
Warum sollte es anders bei Heirat sein? Bloß weil dort Liebe und Gefühle eine Rolle spielen? Nach unserer Erfahrung und über einen Kamm geschert, ist Heirat und Ehe nicht mehr allzuweit von einer Partnerschaft auf Zeit und einer Wirtschaftsgemeinschaft entfernt. Berücksichtigen wir diese Punkte doch und befassen uns vor einer Heirat ausgiebig mit den Fragen, wie kann ich ohne Streit bei einer Scheidung auseinandergehen, wie kann ich es schaffen, dass Vermögen nicht gefährdet wird und wie erreiche ich, dass der finanziell schwächere Partner nicht übervorteilt wird, also nicht über den Tisch gezogen wird.
Dies ist alles zu schaffen, indem Vermögensaufstellungen angefertigt werden, die erbrechtliche Situation geprüft wird, Gefahren für das Vermögen bei einer Beendigung der Ehe analysiert werden und Ideen für den Ehepartner zur Absicherung entwickelt werden.
Damit können wir bzw. die Ehepartner sich auf alle Folgen vorbereiten und damit sich entsprechend der Statistiken verhalten. Und machen Sie ein Testament, verhindern Sie dass die Familie Ihres Ehegatten in Ihr Familienvermögen reinreden kann, eventuell mit verwaltet oder sogar Ihr Familieneinkommen vermindert.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist folgenderr; ohne Testament werden die gesetzlichen Erben Nachfolger auch von unterneherischem Vermögen, ohne dass die Kompetenz sichergestellt ist. Durch Tesatament kann die kompetente Weiterführung geregelt werden.

Fordern Sie unseren Ratgeber Heirat (speziell für Fragen der Heirat und Eheschließung) an.

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer

040/69641589
01577/5261374

nielsenbernd@gmail.com

Freitag, 2. Dezember 2016

Donnerstag, 1. Dezember 2016

nachfolgecafe: Nachfolge und wichtige Ereignisse im Leben

nachfolgecafe: Nachfolge und wichtige Ereignisse im Leben:                                       Viele Ereignisse im Leben haben Auswirkungen auf Planung und Gestaltung von Untrnehmens- ...

Nachfolge und wichtige Ereignisse im Leben






                                     




Viele Ereignisse im Leben haben Auswirkungen auf Planung und Gestaltung von Untrnehmens-
und Vermögensnachfolge. Doch die meisten Ereignisse werden nicht zum Anlass genommen, seine Nachfolge zu planen. Die Gründe warum es so ist und was im einzelnen Fall zu tun ist, werden hier im Blog an späterer Stelle noch besprochen.
Hier erfolgt eine lose Auswahl wichtiger Ereignisse. Gleichzeitig liste ich eine Auswahl an Ratgeber auf, die wir Ihnen anbieten.



Projekt spezielle Ratgeber
"wichtige Ereignisse im Leben eines Unternehmers"

Art der Ereignisse

1.Gründung Unternehmen
Fragen
Einzelunternehme
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Haftung
Nachfolge
Beständigkeit/Nachhaltigkeit
Folgen
Möglichkeiten
2. Eingehen einer (informellen) Partnerschaft
Fragen
Folgen
Maßnahmen
3. Heirat
Folgen
Fragen
Maßnahmen
4. Geburt eines Kindes
Folgen
erbrechtliche
tatsächliche
Unterhalt
Vertretung
Fragen
Maßnahmen
5. Änderung Rechtsform Unternehmen
Folgen
6. Volljährigkeit von Kindern
Wegfall Vertretungsbefugnis der Eltern
Pflichtteilansprüche
7. Tod von Familienangehörigen
Folgen
Eltern
Ehegatte
Kinder
Streitmöglichkeiten
8. Voraussichtliche Unterbringung in Pflegeheimen
Vollmachten
Finanzielle Fragen
Vorsorge
9. Ausbildung der Kinder
Im Einklang mit möglicher Nachfolge
Kosten
10.Vermögensanlagen
11. Immobilienerwerb
Tipps
Vorweggenommen Erbfolge
                                                                                                  


Bernd Nielsen der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com

Mittwoch, 30. November 2016

nachfolgecafe: 18 Wege : Wie schaffen Sie es Ihr Vermögen zu vern...

nachfolgecafe: 18 Wege : Wie schaffen Sie es Ihr Vermögen zu vern...: 18 Wege : Wie schaffe n Sie es Ihr Vermögen zu vernichten und was Sie dagegen tun können Zerstören Sie Ihr U nternehmen ...

18 Wege : Wie schaffen Sie es Ihr Vermögen zu vernichten und was Sie dagegen tun können







18 Wege : Wie schaffen Sie es Ihr Vermögen zu vernichten und was Sie dagegen tun können


Zerstören Sie Ihr Unternehmen
Erhalten Sie Ihr Unternehmen. Leiten Sie alle notwendigen Schritte ein.



  • Behalten Sie die Rechtsform „Einzelunternehmen“ bei.
    Das Einzelunternehmen ist eine sehr empfindliche Rechtsform. Es ist zur aktiven Zeit des Unternehmers durch die persönliche Haftung gefährdet. Auch kann eine Gefährdung dann eintreten, wenn der Unternehmer ausfällt, denn eine Geschäftsführung durch einen Fremden hat das Gesetz nicht vorgesehen. Es kann also eine Vernichtung von Vermögen eintreten, wenn das Unternehmen nicht handlungsfähig ist und oder über das Unternehmen nicht verfügt werden, also veräußert oder übertragen werden kann. Das kann dann eintreten bei Tod des Unternehmers, wenn die Erben sich nicht einigen das Unternehmen weiterzuführen oder zu verkaufen oder wenn eine Betreuung für minderjährige Erben einen Verkauf behindert.
    Ein Testament oder eine andere geeignetere Rechtsform können diese Gefahren verhindern.
    Also ändern Sie die Rechtsform.
  • Behalten Sie Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse für sich.
    Die Fähigkeit eines Unternehmens erfolgreich zu sein, Erträge und Gewinne erwirtschaften zu können ist von vielen Faktoren abhängig, auch von dem Wissen und den Kenntnissen des Inhabers. Diese Kenntnisse können sehr wichtig sein. Dieses Wissen unter Umständen nicht einsetzen zu können, könnte erhebliche schwerwiegende Folgen haben und die Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigen oder das Unternehmen gefährden. Ein Ausfall des Unternehmers könnte zu einem GAU führen. Sorgen Sie dafür dass das Unternehmen nicht vom Unternehmer in dieser Weise abhängig ist, sondern sorgen Sie dafür, dass Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse zum Wohl des Unternehmens auch allen (wichtigen) Mitarbeitern zugänglich sind.
  • Lassen Sie Ihre Mitarbeiter im Unklaren über die Situation Ihres Unternehmens.
    Unternehmer haben die Angewohnheit ihre Mitarbeiter nicht über die tatsächliche wirtschaftliche Situation zu informieren. Geht es dem Unternehmen sehr gut, befürchten sie, dass Mitarbeiter entweder neidisch und eifersüchtig auf den wirtschaftlichen Erfolg sind oder dass hohe Gehaltsforderungen an den Unternehmer gestellt werden. In einer wirtschaftlichen Krise wird ein Unternehmer häufig versuchen, die schlechte wirtschaftliche Lage vor den Mitarbeitern zu verbergen, damit er nicht als Versager dastehen muss oder weil er befürchtet gute Mitarbeiter würden das Unternehmen verlassen. In jedem Fall nutzen Sie die Chance Ihre Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden. Bei guten finanziellen Verhältnissen können Sie die Mitarbeiter am Erfolg teilhaben lassen. In einer wirtschaftlichen Krise können Sie sich auf die Treue der Mitarbeiter verlassen, sie auch in die Krisenbewältigung einbeziehen und deren Kenntnisse, Mitarbeit an der Lösung und Ideen nutzen.
  • Arbeiten Sie im Unternehmen mit.
    Viele Leser werden jetzt einwenden, dass es selbstverständlich und durchaus sinnvoll ist als Unternehmer im eigenen Unternehmen mitzuarbeiten. Das wird auch besonders in der Gründungszeit und in der Aufbauphase eines Unternehmens notwendig sein. Unterteilen Sie aber die Tätigkeit eines Unternehmers in Unternehmeraufgaben, Managementaufgaben und Fachkraftaufgaben, wird es schon klarer, warum eine Konzentration auf die eigentliche Unternehmeraufgaben als Ziel notwendig erscheint. Jede dieser Tätigkeiten verlangt unterschiedliche zeitliche Prioritäten und setzt ein Aufschieben der anderen Tätigkeiten voraus. Sie können als Unternehmer nicht gleichzeitig produktiv im Unternehmensprozess tätig sein und zur gleichen Zeit, Vertriebs-, Planungstätigkeiten oder strategische Aufgaben lösen.Versuchen Sie sich nur auf die Unternehmeraufgaben zu konzentrieren. Geben Sie Fachkraftaufgaben ab.
  • Kümmern Sie sich um alles.
    nur nicht um Strategie
    Zeigen Sie allen (am besten in erster Linie Ihren Mitarbeitern) dass Sie alles besser machen können.
    Der Unternehmer ist häufig Unternehmer geworden, weil ihm eine Tätigkeit besonders liegt, weil er z.B. ein guter Handwerker ist. Darüber hinaus gehen viele Unternehmer davon aus, dass sie alles selber machen sollten, weil sie es eben besser machen können. Das demotiviert zum Einen die Mitarbeiter und veranlasst den Unternehmer sich nicht um seine eigentlichen Unternehmeraufgaben zu kümmern. Die Fragen, wohin das Unternehmen geführt werden und soll für welche Werte es steht, bleiben auf der Strecke.
    Geben Sie Aufgaben ab, geben Sie Verantwortung ab, delegieren Sie. Die Mitarbeiter und der Erfolg des Unternehmens werden es Ihnen danken.
  • Was 20 Jahre gut geklappt hat, klappt auch die nächsten 20 Jahre.
    Natürlich ist es gut sich stolz an die Erfolge der Vergangenheit zu erinnern und das beizubehalten, was zum wirtschaftlichen Erfolg geführt hat. Gleichermaßen ist es gefährlich sich sklavisch an die Gegebenheiten und Methoden der Vergangenheit zu klammern. Seien Sie offen für Neuerungen und Innovationen. Nehmen Sie sich Zeit Neues kennenzulernen und auszuprobieren. Unternehmen Sie etwas, bleiben Sie kein „Unterlasser“.
  • Setzen Sie sich keine Ziele.
    Um sinnvolle Ziele zu setzen, bedarf es Zeit, ebenso ist für die Zielkontrolle Zeit notwendig. Zeit, die Unternehmer sich im allgemeinen nicht nehmen. Außerdem sind Ziele ohne die Frage für welche Werte das Unternehmen steht und welche Strategie zur Anwendung kommt, nicht sinnvoll. Auch für die Auswertung der Zielerreichung bedarf es Zeit und Methoden. So verbleibt es entweder in einer pauschalen Veränderung der Umsatzerlöse oder eine Zielsetzung unterbleibt. Es ist ist ja auch einfacher sich und das Unternehmen nicht beurteilen und bewerten zu müssen. Verändern Sie Ihr Denken. Setzen Sie sich Ziele anhand Ihrer Werte und Ihrer Strategien. Verfolgen Sie Ihre Ziele und kontrollieren Sie Ihre Zielerreichung.
  • Interessieren Sie sich nicht für die Marktlage.
    Marktbeobachtung im Hinblick auf den lokalen oder regionalen Wettbewerb unterbleibt häufig. Ferner ist auch eine Beobachtung des Kundenverhaltens oder Veränderung von Kundengewohnheiten selten anzutreffen. So verbleibt der Unternehmer in seiner engen Umgebung und kann nicht auf Veränderungen reagieren. Kommen Sie raus raus Ihrem Unternehmen, sehen Sie sich um und ergreifen die Chance auf Innovationen.
  • An allem sind nur die anderen Schuld.
    Diese Haltung resultiert aus der Auffassung, dass der (positve) Erfolg aus seiner Tätigkeit immer dem Unternehmern zuzuschreiben ist, während die Misserfolge immer andere zu verantworten haben. Selbstverständlich ist es, dass das Unternehmen mit samt der ganzen Belegschaft für wirtschaftliche Erfolge verantwortlich zeichnet, und nicht der Inhaber. Ebenso sind nicht die Mitarbeiter, Konjunktur und oder der Wettbewerb für Misserfolge verantwortlich, sondern der Unternehmer hat auf die Herausforderungen nicht die erforderlichen Antworten und Maßnahmen gefunden. Nur durch Übernahme der Verantwortung für Erfolge und Misserfolge kann eine Gemeinsamkeit und ein Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen, dass das Unternehmen für sämtliche Aufgaben gerüstet ist.
  • Neues kann nur schlechter sein.
    Natürlich ist nicht alles gut, was neu ist, ebenso wie alles Neue nicht gut sein muss. Aber eine Verwerfung von Ideen, nur weil sie neu sind, ist ebensowenig angebracht, wie alles Neue kritiklos zu übernehmen. Es gehört zu den Aufgaben eines Unternehmers wie seiner Mitarbeiter Neues zu prüfen, ob es auf das Unternehmen und seine Tätigkeit anzuwenden ist. Es gilt neugierig zu sein, auch wenn viele neue Ideen nicht zur Anwendung kommen.
  • Interessieren Sie sich auf keinen Fall für neue Ideen und Methoden.
    Gehen Sie aufmerksam mit Innovationen und neuen Ideen um. Informieren Sie sich. Fassen Sie keine vorschnellen Beschlüsse. Prüfen Sie Neues genau. Hören Sie sich lieber 100 Ideen an und übernehmen davon 10, als diese 10 guten Ideen gar nicht erst erkennen zu können. Lassen Sie Ihrer Phantasie und Kreativität freien Raum. Denken Sie daran, ohne Ideen, Phantasie und Neugierde wären viele erfolgreiche Unternehmen längst nicht mehr am Markt.
  • Geben Sie Ihr Unternehmen nie aus der Hand,
denn Sie machen alles am besten.
Nachfolger machen alles schlechter,
und vor allem: Nachfolger machen alles anders.

Hier gilt was oben schon gesagt ist, übernehmen Sie die Unternehmeraufgaben, arbeiten Sie am Unternehmen und nicht im Unternehmen, ermitteln Sie Ihre Werte und die dazugehörigen Ziele und Strategien. Lassen Sie das Unternehmen für sich arbeiten. Dann fällt es Ihnen auch nicht schwer, loszulassen und Ihr Unternehmen an die nächste Generation oder an einen Erwerber zu übergeben, denn Sie wissen ja, Ihre Mitarbeiter arbeiten weiterhin im Unternehmen mit. So erhalten Sie nicht nur Ihren Unternehmenswert, sondern steigern ihn sogar.

  • Verraten Sie Ihren Mitarbeitern nicht , was Sie tun und vorhaben.
    Wenn Sie Ihren Mitarbeitern nichts von Ihrem Wissen, Kenntnissen und Tun verraten, bauen Sie eine Barriere zwischen sich und den Mitarbeitern auf. Die Mitarbeiter können denken, Sie hielten sich für etwas Besseres. Neid und Innere Kündigungen könnten die Folge sein. Binden Sie Ihre Mitarbeiter durch bessere und offene Kommunikation an das Unternehmen.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter nicht, wann Sie kommen und gehen.
    Ich kenne Unternehmer, die schleichen sich in das Unternehmen und verschwinden ebenso heimlich wieder heraus. Machen Sie eine Aktion daraus, wenn Sie kommen. Grüßen Sie laut und deutlich, vielleicht auch jeden Mitarbeiter persönlich(wenn es möglich und passend ist). Geben Sie Bescheid oder hinterlassen Sie wohin Sie gehen und wann Sie voraussichtlich wieder anwesend sind. Ihre Mitarbeiter gehen ja auch nicht , dann und wohin sie wollen ohne zu informieren. Die Mitarbeiter fühlen sich ernst und wichtig genommen.
  • Halten Sie Ihre Familie aus dem Unternehmen raus.
    Wenn Sie eine vollständige Trennung zwischen Beruf und Familie, Unternehmen und Familie vornehmen, dann wird sich Ihre Familie auch nicht für Ihr Unternehmen, Ihre Sorgen, Wünsche, Ziele und Erfolge interessieren. Positive Einflüsse gehen verloren. Beziehen Sie Ihre Familie mit ein. Laden Sie Ihre Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten nach Hause ein. Lassen Sie sich von Ihrer Familie im Unternehmen besuchen. Arrangieren Sie, dass Ihre Kinder Praktika im Unternehmen absolvieren oder dass sie im Unternehmen mitarbeiten. Das Gleiche gilt auch für Ihre Frau. Eine Mitarbeit kann sehr nützlich sein.
  • Informieren Sie Ihre Familie nicht über das Unternehmen.
    Ebenso wie Sie Ihre Familie mit einbeziehen, ist es sinnvoll sie auch über die Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren. Das gilt für Ziele, Wünsche, Sorgen, Probleme und Erfolge. Übertreiben Sie nicht. Vor allem stöhnen Sie nicht über die Sorgen, hohe Arbeitsbelastung oder über die schlechten Mitarbeiter oder die schlechte Zahlungsmoral und den harten Wettbewerb. Stellen Sie die Situation so dar wie sie ist und geben Sie sich zuversichtlich allen Anforderungen gerecht zu werden. So wird sich auch Ihre Familie interessieren und indentifizieren.
  • Und wenn es schon sein muss, verkaufen Sie Ihr Unternehmen erst, wenn es gar nicht anders geht
oder noch besser, beschließen Sie Ihr Unternehmen nicht zu verkaufen, sondern aufzugeben.

Denken Sie daran, Ihr Unternehmen stellt einen wichtigen Teil Ihres Vermögens dar. Dieser Wert ist dann am Höchsten, wenn die Ertragsaussichten am Größten sind. Alle Faktoren, die Ihre Ertragsaussichten beeinflussen, beeinflussen auch den Unternehmenswert. Dazu gehören auch Innovationskraft, Ihre Produkte und Dienstleistungen, Ihr Kundenstamm und vieles mehr. Wenn Ihre Produkte und Dienstleistungen so auf Sie bezogen sind, dass Ihre Kunden diese bei einem Unternehmerwechsel nicht mehr bei Ihrem Unternehmen nachfragen würden, verliert Ihr Unternehmen an Wert. Das Gleiche gilt, wenn eine Nachfolge nicht ohne eine Übergangszeit erfolgen kann. Denken Sie an den Wertverlust Ihres Unternehmens, wenn Sie heute ausfallen. Oder berücksichtigen Sie, dass bei einer Unternehmensveräußerung häufig der bisherige Unternehmer für eine gewisse Zeit noch für Einarbeitung des Nachfolgers zur Verfügung zu stehen hat. Wer trägt dieses Risiko bzw. die entstandenen Kosten? Der Erwerber zusätzlich zu dem hohen Unternehmenswert oder der Veräußerer, indem er einen Abschlag beim Preis akzeptieren muss oder eine kostenlose Einarbeitung anbieten muss? In einem höheren Maße gilt dies auch für eine Unternehmensaufgabe. Dort wird der Wertverlust am Höchsten sein.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Verkaufen oder übertragen Sie Ihr Unternehmen, wenn der Wert am Höchsten ist.

  • Machen Sie kein Testament.
    Was bedeutet es für einen Unternehmer, kein Testament zu haben? Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Es erben alle gesetzliche Erben, die der Gesetzgeber insoweit als gleichberechtigt ansieht. Das können Ehefrau und (auch minderjährige) Kinder sein. Ebenso sind auch (die jetzige) Ehefrau und Kinder aus einer früheren Beziehung denkbar. Selbst Ehefrau und Schwiegereltern können gleichermaßen gesetzliche Erben sein. Das heißt, das Gesetz bietet mitunter eine Mehrheit von Erben an. Allein eine Anzahl von Erben und/oder minderjährige Erben können das Unternehmen und das Vermögen gefährden. Diese Gefahr ist bei Einzelunternehmen besonders hoch, da die Erben von Gesetzeswegen als Erbengemeinschaft das Einzelunternehmen nicht weiterführen können. Die Erben müssen aus ihrer Mitte einen Nachfolger bestimmen.
    Lassen Sie es nicht so weit kommen. Ergreifen Sie das Handeln, bestimmen Sie wer Ihr Unternehmen erben und weiterführen soll. Wählen Sie auch die richtige geeignete Rechtsform Ihres Unternehmens.
    Machen Sie ein Testament.


Diese oben genannten Gefahren für Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen können dann nicht eintreten, wenn Sie rechtzeitig die richtigen Schritte unternehmen.


Bernd Nielsen
Der Nachfolgeaufklärer

040/69641589
01577/5261374

nielsenbernd@gmail.com

Montag, 7. November 2016

Vision statt Traum









Vision statt Traum

Wer hat diesen Traum nicht auch schon gehabt? In jungen Jahren hart arbeiten und sich dann mit 50 zu Ruhe setzen. Selbstverständlich gibt es diese erfolgreichen, zielstrebigen Unternehmer, denen es tatsächlich gelingt, sich diesen Wunsch zu erfüllen. Die es schaffen ihr Unternehmen an einen Erwerber zu veräußern und sich dann ins Privatleben zurückzuziehen.
Doch seien wir ehrlich! Wem gelingt es schon. Es wird sich immer nur um Ausnahmefälle handeln, die auch dann besonders in den Medien herausgestellt werden.
Aber woran scheitert es dann?
Sich vorzeitig mit einem guten Vermögen aus dem Berufsleben zurückzuziehen, heißt sein gestecktes Ziel - nämlich Ruhestand mit 50 – gradlinig zu verfolgen.Das Ziel muss mehr sein als ein schöner Traum. Es muss eine Vision sein, für die es sich lohnt zu arbeiten und zu leben.
Das Ziel muss aber auch messbar sein, es muss in Unterziele einteilbar sein und es sind dafür geeignete Schritte zu unternehmen, damit das Ziel erreichbar ist.
Was bedeutet dieses Ziel für einen jungen Unternehmer, der gerade sein Unternehmen aufbaut? Er muss sich mit Fragen der Unternehmensnachfolge und der Vermögenssicherung beschäftigen.
Das heißt, obwohl er sich erst am Anfang seiner Unternehmerlaufbahn befindet, muss er sich um das Ende seiner Unternehmerkarriere kümmern. Welche Konsequenzen ergeben sich für seine Unternehmertätigkeit aus seinem ehrgeizigen Ziel? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für sein Leben nach dem Rückzug aus dem Unternehmensdasein?
Für die Zeit nach dem Rückzug ist notwendig, dass der Unternehmer ausreichend Einnahmen und Einkünfte hat um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und seine Ziele und Wünsche zu erreichen und zu erfüllen.
Weiterhin ist aber der weitere Lebenssinn gefragt, worin soll er bestehen? Womit will und soll sich unser Unternehmer jetzt beschäftigen?
Wenn diese Fragen aufgeworfen und vielleicht auch schon beantwortet worden sind, kommen die weiteren und genau so wichtigen Fragen, welche Schritte sind zu tun, um nicht mehr im Unternehmen für seine finanziellen Ziele zu arbeiten, um etwas anderes zu tun als unternehmerisch zu wirken?
Verdient der Unternehmer während seiner aktiven Zeit so viel, dass er seinen späteren Lebensunterhalt damit bestreiten kann? Oder ist er auf eine ertragsbringende Veräußerung seines Unternehmens angewiesen? Wer wird sein Nachfolger als Unternehmer? Ist der Nachfolger bereit einen hohen Preis für das Unternehmen zu entrichten?
Kann das Unternehmen auch ohne seinen bisherigen Chef weiter arbeiten?
Dies sind alles Fragen, die geklärt werden müssen, nicht durch abstrakte Beantwortung, sondern durch Einleitung kleiner Schritte, durch Umsetzung diverser Maßnahmen.
Zu beantworten sind die Fragen nach dem später benötigten Kapitalbedarf und die Frage, wie dieser aufzubringen ist. Das heißt sowohl eine Finanzplanung, die einen vernünftigen Vermögensaufbau erreichen soll, als auch den Werteerhalt und Werterhöhung im Unternehmen bewerkstelligen soll ist gefragt. Wenn der Wert des Betriebsvermögens bei der Altersplanung eine gewichtige Rolle spielen soll, so ist die alte Regel von Angebot und Nachfrage auf dem Markt(hier Unternehmensmarkt) heranzuziehen. Wenn das Spiel der Kräfte auf dem Markt gelten soll, dann bedarf es eines verkauffähigen Produktes- nämlich ein verkauffähiges Unternehmen – und es werden Nachfrager(also Nachfolger) für das Unternehmen gesucht.
Unser Unternehmer muss sich also rechtzeitig die Frage stellen, wo er zu dem Zeitpunkt, wo er aus dem Unternehmen ausscheidet einen Nachfolger finden kann. Ist dann in der Familie ein Nachfolger vorhanden, der sämtliche notwendigen Qualitäten, angefangen vom Alter bis zu den nötigen Qualifikationen besitzt? Ist dieser Nachfolger auch in der Lage das notwendige Kapital für den Senior aufzubringen? Oder ist ganz wo anders zu suchen? Auf jeden Fall gilt, es kann mit der Nachfolgesuche nicht früh genung angefangen werden.
Gleichzeitig sind alle Maßnahmen anzustreben, die das Unternehmens erfolgreich machen, nicht nur um hohe Einnahmen für den Unternehmer zu erreichen, sondern auch um einen möglichst hohen Unternehmenswert zu erzielen. Auch vernünftige Regelungen zum Wissenstransfer und zurVertetung und Erhalt der Entscheidungsbefugnis sind zu treffen.
Es reicht nicht aus, einen Traum vom Ausscheiden zu haben, sondern es sind auch eine Menge an Entscheidungen zu treffen, damit das Ziel erreicht werden kann. Nur so unterscheidet sich ein Traum von einer Vision. 
Bernd Nielsen
Der Nachfolgeaufklärer
Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Turnierstieg 14
22179 Hamburg
040/696 415 89

nielsenbernd@gmail.com