Donnerstag, 15. Dezember 2016

Gefährdung Ihres Vermögens bei Geburt eines Kindes und was Sie dagegen tun können

Überlegungen bei/vor Geburt eines Kindes


Es ist ein herausragendes Ereignis im Leben der jungen Eltern. Nicht nur, dass ein junges Leben entstanden ist, sondern auch in erbrechtlicher und fürsorglicher Hinsicht. Zum einen sind die jungen Eltern wohl zum ersten mal in ihrem Leben für eine andere Person verantwortlich, zum anderem bewirkt in erbrechtlicher Hinsicht dieses junge Leben, dass die jeweilige Familie der Ehegatten vom Erbe ausgeschlossen ist.

Bei Geburt eines Kindes sofort wieder an Tod und zwar an den Tod eines der Eltern zu denken, mag zwar makaber wirken, sollte aber die jungen Eltern anregen, diese Situation zu durchdenken und eine Lösung finden. Dann kann die Frage mit der Nachfolge zunächst auf Termin gelegt werden.

Das gerade geborene Kind wird mit dem überlebenden Ehegatten gemeinsam Erbe und zwar in Erbengemeinschaft. Das Kind wird aber insoweit nicht von dem überlebenden Elternteil vertreten sondern durch einen vom Gericht bestellten Betreuer.
Die Schwierigkeiten, die sich also ergeben können, sind also
  • Begründung einer Erbengemeinschaft
  • Minderjährigkeit eines Erben
  • Einstimmigkeit notwendig bei Abstimmungen in der Erbengemeinschaft
  • Mitwirkung vom Vormundschaftsgericht
  • Einschränkung der Verfügungsgewalt
  • Mitwirkung von unerwünschten Personen

Daneben tauchen noch sehr viele andere Fragen, wie Probleme bei Kindern aus anderen Beziehungen, Auswirkungen auf das ursprüngliche Familienvermögen und Absicherung des Ehegatten.
Diese weiteren Fragen werden in einem weiteren Post erörtert.

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen