Überlegungen bei/vor Geburt eines Kindes
Es ist ein
herausragendes Ereignis im Leben der jungen Eltern. Nicht nur, dass
ein junges Leben entstanden ist, sondern auch in erbrechtlicher und
fürsorglicher Hinsicht. Zum einen sind die jungen Eltern wohl zum
ersten mal in ihrem Leben für eine andere Person verantwortlich, zum
anderem bewirkt in erbrechtlicher Hinsicht dieses junge Leben, dass
die jeweilige Familie der Ehegatten vom Erbe ausgeschlossen ist.
Bei Geburt eines
Kindes sofort wieder an Tod und zwar an den Tod eines der Eltern zu
denken, mag zwar makaber wirken, sollte aber die jungen Eltern
anregen, diese Situation zu durchdenken und eine Lösung finden.
Dann kann die Frage mit der Nachfolge zunächst auf Termin gelegt
werden.
Das gerade geborene
Kind wird mit dem überlebenden Ehegatten gemeinsam Erbe und zwar in
Erbengemeinschaft. Das Kind wird aber insoweit nicht von dem
überlebenden Elternteil vertreten sondern durch einen vom Gericht
bestellten Betreuer.
Die Schwierigkeiten,
die sich also ergeben können, sind also
-
Begründung einer Erbengemeinschaft
-
Minderjährigkeit eines Erben
-
Einstimmigkeit notwendig bei Abstimmungen in der Erbengemeinschaft
-
Mitwirkung vom Vormundschaftsgericht
-
Einschränkung der Verfügungsgewalt
-
Mitwirkung von unerwünschten Personen
Daneben tauchen noch
sehr viele andere Fragen, wie Probleme bei Kindern aus anderen
Beziehungen, Auswirkungen auf das ursprüngliche Familienvermögen
und Absicherung des Ehegatten.
Diese weiteren
Fragen werden in einem weiteren Post erörtert.
Bernd Nielsen
der
Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com
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