3. Teil
Zusammenfassung der bisherigen Überlegungen
1. Illusion
In den vorherigen
Posts habe ich das Problem umrissen , dass sich bei der Eheschließung
ergibt. Ich habe eine Vielzahl von Fragen aufgestellt, die aus der
Heirat folgen. Gleichzeit habe ich versucht mit der Illusion
aufzuräumen, das eine Ehe auch wirklich lebenslang hält. Zur Zeit
haben wir eine Scheidungsrate von 43%. dies wird bei Heirat von allen
Beteiligten ignoriert.
2. Ungenügende gesetzliche Regelung
Die gesetzliche
Regelung, dass bei Heirat – mangels einer bewussten Entscheidung für
einen Ehevertrag- automatisch die Zugewinngemeinschaft als
gesetzlicher Güterstand gilt, geht an der Wirklichkeit vorbei. Die
„Nichtentscheidung“ für einen Ehevertrag ist aber aber eine
(eher unbewusste) Entscheidung für die Zugewinngemeinschaft und
dafür, ein ganzes Bündel an Konfliktpotential in die Zukunft zu
schieben, nur weil die Illusion gilt, die Ehe halte ewig. Dadurch
dass es eine unbewusste Entscheidung ist, wird auch die Bedeutung
dieser Entscheidung nicht bewusst. Es erfolgt keine Aufklärung über
die Folgen, kein Hinweis über Scheidungsraten, keine Information
über die bestehenden Alternativen und deren Folgen. Es werden keine
Vorschläge unterbreitet, was man (und frau) tun kann. Es werden
keine Pläne angefordert oder angeregt.
3. Hinweis auf Regelungen in anderen Bereichen
In manch anderen
Bereichen ist der Gesetzgeber anders vorgegangen. Beim Autofahren ist
ein Führerschein vorgeschrieben. Für die Führerscheinprüfung ist
ein Sehtest und ein Nachweis für Erste Hilfe erforderlich. Zum
Autofahren ist weiterhin eine Versicherungspflicht gegeben.
Und in einem ganz
anderen Bereich ist sogar ärztliche Beratung vorgeschrieben.
4. Fehlende Verpflichtungen
Etwas Ähnliches
kennen wir bei Heirat nicht, es gibt keine Vorschrift zur
rechtlichen Beratung, keine Verpflichtung für eine bewusste
Entscheidung für einen Güterstand, keine Unterschrift das man über
die Folgen aufgeklärt wurde.
Ebensowenig erfolgt
eine Information, welche Folgen erbrechtlicher Natur die
Eheschließung hat und dass ein Testament sehr sinnvoll sein kann.
5. Rat
Da eine gesetzliche
Änderung nicht zu erwarten ist, bleibt nur die Hoffnung und
Erwartung, dass jedes Paar für sich selbst die Entscheidung trifft,
es anders zu machen, jetzt Entscheidungen zu treffen, jetzt zu
handeln und nicht erst in der Zukunft gezwungen zu sein handeln zu
müssen und Streit in Kauf zu nehmen.
Jedes Hochzeitspaar
plant in irgendeiner Weise mal mehr oder weniger umfangreich seine
Hochzeit. Warum sollten Überlegungen zum Güterstand, zum Testament,
zu Vollmachten, zur Absicherung des anderen Ehegatten und zum
Vermögensaufbau nicht dazu gehören?
Bernd Nielsen
der
Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com
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