Montag, 12. Dezember 2016

Wie Sie durch Heirat Ihr Vermögen gefährden und was Sie dagegen tun Können 3. Teil

  


3. Teil
Zusammenfassung der bisherigen Überlegungen

1. Illusion


In den vorherigen Posts habe ich das Problem umrissen , dass sich bei der Eheschließung ergibt. Ich habe eine Vielzahl von Fragen aufgestellt, die aus der Heirat folgen. Gleichzeit habe ich versucht mit der Illusion aufzuräumen, das eine Ehe auch wirklich lebenslang hält. Zur Zeit haben wir eine Scheidungsrate von 43%. dies wird bei Heirat von allen Beteiligten ignoriert.

2. Ungenügende gesetzliche Regelung


Die gesetzliche Regelung, dass bei Heirat – mangels einer bewussten Entscheidung für einen Ehevertrag- automatisch die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand gilt, geht an der Wirklichkeit vorbei. Die „Nichtentscheidung“ für einen Ehevertrag ist aber aber eine (eher unbewusste) Entscheidung für die Zugewinngemeinschaft und dafür, ein ganzes Bündel an Konfliktpotential in die Zukunft zu schieben, nur weil die Illusion gilt, die Ehe halte ewig. Dadurch dass es eine unbewusste Entscheidung ist, wird auch die Bedeutung dieser Entscheidung nicht bewusst. Es erfolgt keine Aufklärung über die Folgen, kein Hinweis über Scheidungsraten, keine Information über die bestehenden Alternativen und deren Folgen. Es werden keine Vorschläge unterbreitet, was man (und frau) tun kann. Es werden keine Pläne angefordert oder angeregt.

3. Hinweis auf Regelungen in anderen Bereichen 


In manch anderen Bereichen ist der Gesetzgeber anders vorgegangen. Beim Autofahren ist ein Führerschein vorgeschrieben. Für die Führerscheinprüfung ist ein Sehtest und ein Nachweis für Erste Hilfe erforderlich. Zum Autofahren ist weiterhin eine Versicherungspflicht gegeben.
Und in einem ganz anderen Bereich ist sogar ärztliche Beratung vorgeschrieben.

4. Fehlende Verpflichtungen


Etwas Ähnliches kennen wir bei Heirat nicht, es gibt keine Vorschrift zur rechtlichen Beratung, keine Verpflichtung für eine bewusste Entscheidung für einen Güterstand, keine Unterschrift das man über die Folgen aufgeklärt wurde.
Ebensowenig erfolgt eine Information, welche Folgen erbrechtlicher Natur die Eheschließung hat und dass ein Testament sehr sinnvoll sein kann.

5. Rat


Da eine gesetzliche Änderung nicht zu erwarten ist, bleibt nur die Hoffnung und Erwartung, dass jedes Paar für sich selbst die Entscheidung trifft, es anders zu machen, jetzt Entscheidungen zu treffen, jetzt zu handeln und nicht erst in der Zukunft gezwungen zu sein handeln zu müssen und Streit in Kauf zu nehmen.
Jedes Hochzeitspaar plant in irgendeiner Weise mal mehr oder weniger umfangreich seine Hochzeit. Warum sollten Überlegungen zum Güterstand, zum Testament, zu Vollmachten, zur Absicherung des anderen Ehegatten und zum Vermögensaufbau nicht dazu gehören?

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
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