Donnerstag, 12. Januar 2017

Darstellung Aufgabe Nachfolgeaufklärer meine Mission






Darstellung Aufgabe Nachfolgeaufklärer


Ich werde vielfach gefragt, was ein Nachfolgeaufklärer macht oder ich stelle fest, dass es durchaus Unverständnis oder Missverständnisse zu meiner Tätigkeit gibt.

Außenstehende legen die Betonung auf Nachfolge und sehen die lange Zeit, die es noch dauert bis eine geplante Nachfolge eintritt. Das ist ihnen noch zu lange und so beschließen sie nichts zu tun.

Ich sehe das anders. Ich möchte auf die Folgen aufmerksam machen. Was sind diese Folgen? Vereinfacht ausgedrückt geht es darum:

nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit hat der Unternehmer kein Unternehmen mehr und letztlich auch keine Einnahmen aus der aktiven unternehmerischen Betätigung.
Also benötigt er alternative Einnahmen, z.B. aus der Veräußerung oder Überlassung seines Unternehmens oder er hat rechtzeitig ein anderes Vermögen aufgebaut aus dem er jetzt Einnahmen bezieht.

Es geht also um die Frage wie und wovon will der Unternehmer nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit leben und welche Beeinflussungen sind zu erwarten?
Daraus folgen nachstehende Aufgaben:
Will der Unternehmer und  vor allem wie kann kann der Unternehmer sein Unternehmen übertragbar machen?
Wie baut der Unternehmer (rechtzeitig) ein alternatives Vermögen auf?

Zu unterscheiden sind

die geplante Nachfolge
die ungeplante Nachfolge (z.B. durch Krankheit oder Tod)

Geplante Nachfolge

Meistens bezieht sich eine geplante Nachfolge auf einen Termin in weiter Zukunft.
Für die Zukunft ist zu klären ob das Unternehmen Chancen hat am Markt zu existieren, wer als Nachfolger in Frage kommt und welche Schritte zu unternehmen sind.
Weiterhin spielt es eine Rolle, ob ein Veräußerungserlös möglich und notwendig ist und welche Einnahmen der Unternehmer später aus nichtunternehmerischen Einkünften erzielen kann.

 Die Voraussetzungen für eine Übergabe und Weiterführung des Unternehmens sind vielleicht jetzt noch nicht gegeben, sondern treten erst zum Übergabezeitpunkt ein. Das bedeutet, dass das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht weitergeführt werden kann, zumindest nicht ohne große Vermögensverluste.

Ungeplante Nachfolge (z.B. durch Krankheit oder Tod)

Das Unternehmen wäre also im Falle eines Todes oder Krankheit des Unternehmers nicht gesichert. Daher sind also jetzt Vorkehrungen zu treffen um das Unternehmen aber auch die Familie des Unternehmers vor Vermögensverlusten und Einkommenseinbußen zu schützen.
Dazu gehört auch sich Gedanken über die gesetzliche Erbfolge zu machen oder durch Testament seine eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Ebenso ist die Frage zu stellen, kann das Unternehmen durch die voraussichtlichen Erben weitergeführt werden oder nicht? Sind die Erben von der Kompetenz und der Befähigung in der Lage das Unternehmen weiterzuführen? Weitere Fragen können mögliche finanzielle Belastungen und Vermgögensverluste sein.

Folgen

Dem Unternehmer stellt sich die Frage, wenn er das Unternehmen nicht weitergeben will, welchen Wert er damit aufgibt. Das Unternehmen hat bisher immer ausreichende Gewinne erzielt. Durch den Beschluss des Unternehmers sein Unternehmen nicht weiterzuführen sondern aufzugeben, vernichtet er auch diesen Wert. Das kann der finanzielle Wert des Unternehmens sein, es können aber auch immaterielle Werte wie Kundenzufriedenheit etc gemeint sein.

Wenn der Unternehmer sein Unternehmen  nicht aufgeben will, kommt die nächste Frage, wie kann und will der Unternehmer sein Unternehmen übertragbar gestalten? Und wenn das geschafft ist, zu welchem Wert und wie überträgt er sein Unternehmen?

Gestaltungen

Übertragbar ist ein Unternehmen immer dann, wenn es ohne den bisherigen Inhaber mit alten oder neuen Produkten und Dienstleistungen weitergeführt werden kann.
Wann fängt der Unternehmer mit der Ausgestaltung seines Unternehmens als weiterzuführenden Betrieb an? Da immer auch von einer ungeplanten Nachfolge auszugehen ist, ist sofort mit Gründung des Unternehmens oder bei einer Nachfolge bei Übernahme des Unternehmens mit Überlegungen und Gestaltungen zur Nachfolge anzufangen.
Dazu gehören nicht nur Unternehmensorganisation, sondern auch welche Aufgaben  der Unternehmer im Unternehmen übernimmt. Denn erledigt der Unternehmer auch Managementaufgaben oder Aufgaben z.B. im Bereich Vertrieb, Personalwesen oder in der Verwaltung, so müssen diese Aufgaben  bei einer Nachfolge auch ersetzt werden. Darüber hinaus kann es aber auch im Bereich Weitergabe an Wissen oder KnowHow Probleme geben.
Dies ist von vorneherein zu bedenken.

Meiner Meinung nach kann nie früh damit begonnen werden,, sein Unternehmen veräußerbar zu gestalten oder mit dem Aufbau eines Vermögens zu beginnen.

Im übrigen, wissen Sie denn ob Sie nicht durch äußere Umstände gezwungen sind, Ihr Unternehmen aufzugeben?




Bernd Nielsen 
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374

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