Noch nicht überall übliche Überlegungen anlässlich einer Heirat
Wie im ersten Teil
gesehen, wird bei Heirat häufig nicht an Veränderung der
Vermögensverhältnisse, Organisation der Ehe, d.h. an Güterstände,
an Erbfälle, Sicherung der Vermögens und der Entscheidungsgewalt
über das Vermögen gedacht. Selbst die Absicherung des
wirtschaftlich schwächeren Ehegatten erfolgt(e) oft nur phantasielos
durch Risikolebensversicherungen oder Rentenversicherungsverträgen.
Dabei gibt es doch
eine Vielzahl von Arten der Gestaltung. Durch die Wahl des
Güterstandes, durch Testament, spezielle Vermögenszuwendungen,
durch Verträge zur Absicherung des betreffenden Ehegatten können
schon zu Beginn der Ehe eine Reihe von Gefahren ausgeschlossen
werden.
Durch Planung können
im Laufe der Ehe weitere Vorkehrungen zur Sicherung der Familie und
des Vermögens, insbesondere durch Verhinderung von finanziellen
Belastungen oder Vermögensverluste durch Beeinträchtigung der
Entscheidungs- und Verfügungsgewalt getroffen werden.
Notwendige Informationen
Was schon zu Beginn
oder vor der Ehe getan werden sollte, ergibt sich aus den
Informationen über die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen,
persönlichen und familiären Verhältnisse. Es gilt also zunächst, dass die Ehegatten sich über dies Bereiche ausgiebig informieren
sollten, auch wenn dies allgemein nicht für angebracht gehalten
wird; denn Emotionen werden bei Eheschließungen gegenüber
Sachargumente überwiegen.
Doch in Anbetracht
von Vermeidung von Vermögensminderungen, finanziellen Belastungen,
Streitvermeidung und Erhalt des Familienfriedens, sind diese
Informationen unumgänglich. Auch sinnvoll sind, wenn nicht schon
feste Pläne, wie die weitere Ehe aussehen soll existieren, eine überschlägige Vorschau, wie die Ehe (Familie) sich entwickeln
soll, wie die Organisation der Ehe sein soll und Angaben welche
Vorstellungen ganz allgemein für das Zusammenleben herrschen.
Vorschläge
Natürlich nutzen
diese Informationen nichts, wenn daraus keine Schlüsse gezogen
werden. Das sollten Vorschläge über Vermögenszuwendungen,
Güterstand, Testament und weitere Vorhaben aber auch zur
Familienplanung sein. Welche Auswirkungen diese Vorschläge haben,
entscheidet sich jeweils im Einzelfall. Es hängt auch ganz von der
Familiensituation, Art der Tätgikeiten der Ehegatten und
Zusammensetzung des Vermögens ab. Entscheidend ist z.B. ob
unternehmerisches Vermögen vorhanden ist, der andere Ehegatte auch
die Kompetenz hat ein Unternehmen zu führen. Deshalb ist eine genaue Vermögensaufstlleung notwendig, wie auch Kenntnis über Fähigkeiten und Vorleiben der Ehegatten (nur soweit dies notwendig ist).
Vereinbarungen und Regelungen
Aus diesen
Vorschlägen zur Gestaltung können ganz konkret die erforderlichen
Vereinbarungen entwickelt werden, wie Ehevertrag, Testament,
Erbvertrag und andere Vereinbarungen und Verträge.
Dann sollten die
anfangs beschriebenen Gefahren entweder nicht eintreten oder
zumindest verringert werden.
Eine schöne
Hochzeit wünsche ich.
Bernd Nielsen
der
Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen