Mittwoch, 7. Dezember 2016

Wie Heirat Ihr Vermögen gefährden kann und was Sie tun können (Teil 2)



Noch nicht überall übliche Überlegungen anlässlich einer Heirat



Wie im ersten Teil gesehen, wird bei Heirat häufig nicht an Veränderung der Vermögensverhältnisse, Organisation der Ehe, d.h. an Güterstände, an Erbfälle, Sicherung der Vermögens und der Entscheidungsgewalt über das Vermögen gedacht. Selbst die Absicherung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten erfolgt(e) oft nur phantasielos durch Risikolebensversicherungen oder Rentenversicherungsverträgen.
Dabei gibt es doch eine Vielzahl von Arten der Gestaltung. Durch die Wahl des Güterstandes, durch Testament, spezielle Vermögenszuwendungen, durch Verträge zur Absicherung des betreffenden Ehegatten können schon zu Beginn der Ehe eine Reihe von Gefahren ausgeschlossen werden.
Durch Planung können im Laufe der Ehe weitere Vorkehrungen zur Sicherung der Familie und des Vermögens, insbesondere durch Verhinderung von finanziellen Belastungen oder Vermögensverluste durch Beeinträchtigung der Entscheidungs- und Verfügungsgewalt getroffen werden.

Notwendige Informationen


Was schon zu Beginn oder vor der Ehe getan werden sollte, ergibt sich aus den Informationen über die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen, persönlichen und familiären Verhältnisse. Es gilt also zunächst, dass die Ehegatten sich über dies Bereiche ausgiebig informieren sollten, auch wenn dies allgemein nicht für angebracht gehalten wird; denn Emotionen werden bei Eheschließungen gegenüber Sachargumente überwiegen.
Doch in Anbetracht von Vermeidung von Vermögensminderungen, finanziellen Belastungen, Streitvermeidung und Erhalt des Familienfriedens, sind diese Informationen unumgänglich. Auch sinnvoll sind, wenn nicht schon feste Pläne, wie die weitere Ehe aussehen soll existieren, eine überschlägige Vorschau, wie die Ehe (Familie) sich entwickeln soll, wie die Organisation der Ehe sein soll und Angaben welche Vorstellungen ganz allgemein für das Zusammenleben herrschen.

Vorschläge


Natürlich nutzen diese Informationen nichts, wenn daraus keine Schlüsse gezogen werden. Das sollten Vorschläge über Vermögenszuwendungen, Güterstand, Testament und weitere Vorhaben aber auch zur Familienplanung sein. Welche Auswirkungen diese Vorschläge haben, entscheidet sich jeweils im Einzelfall. Es hängt auch ganz von der Familiensituation, Art der Tätgikeiten der Ehegatten und Zusammensetzung des Vermögens ab. Entscheidend ist z.B. ob unternehmerisches Vermögen vorhanden ist, der andere Ehegatte auch die Kompetenz hat ein Unternehmen zu führen. Deshalb ist eine genaue Vermögensaufstlleung notwendig, wie auch Kenntnis über Fähigkeiten und Vorleiben der Ehegatten (nur soweit dies notwendig ist).

Vereinbarungen und Regelungen


Aus diesen Vorschlägen zur Gestaltung können ganz konkret die erforderlichen Vereinbarungen entwickelt werden, wie Ehevertrag, Testament, Erbvertrag und andere Vereinbarungen und Verträge.
Dann sollten die anfangs beschriebenen Gefahren entweder nicht eintreten oder zumindest verringert werden.

Eine schöne Hochzeit wünsche ich.

Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374

nielsenbernd@gmail.com

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