Geheimnis perfekter (gelungener) Unternehmensnachfolge- 13 Thesen, die zu einem optimalen Vermögensübergang führen (Teil 2)
Anmerkungen
Mit meinen
Mandanten, befreundeten Beratern oder anderen Unternehmern streite
ich mich häufig über den Zeitpunkt, zu dem mit der Beschäftigung
mit der Nachfolge angefangen werden sollte. Vielfach wird die Meinung
geäußert, ein Zeitpunkt von 5-10 Jahren vor der endgültigen
Übergabe wäre sinnvoll.
Doch kann man so
einfach einen Zeitpunkt nennen, der nicht aus einer realen Überlegung
erfolgt, sondern rein vom Gefühl bestimmt wird? Sicherlich, kann man
innerhalb von 5 -10 Jahren einen Nachfolger außerhalb der Familie
finden.
Aber wie ist es mit
einem Nachfolger innerhalb der Familie? Reichen da fünf Jahre aus?
Ist der familiäre Nachfolger schon volljährig? Hat er die richtige
Ausbildung genossen?
Hat er schon
ausreichende Berufserfahrung? Kann man jetzt schon feststellen, dass
er die entscheidenden unternehmerischen Kompetenzen hat?
Wir sehen also,
allein diese Fragen stellen schon Argumente dar, die gegen einen festen
Zeitraum von 5-10 Jahren für den Beginn der Nachfolgeplanung sprechen. Will
der Unternehmer mit 65 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden, so so
müsste er nach den og. Vorgaben mit 55 Jahren anfangen die Nachfolge
zu planen.
In meinem Thesenpapier (Siehe Blog vom 17.7.2017) halte ich eine langfristige Vorbereitung der Nachfolge für sinnvoll. doch was heißt letztendlich langfristig?
Langfristige Vorbereitung
Eine gelungene Nachfolge bedarf einer langen Vorbereitung und einer langfristigen Planung. Auf einen festen Termin abzustellen, zu dem die Vorbereitung einer Nachfolge beginnen soll, hat sich meiner Meinung nach nicht als sinnvoll herausgestellt.
Allein die og. Faktoren machen eine langfristige Vorbereitung und Planung der Nachfolge notwendig. Selbst unter Berücksichtigung dieser Faktoren ( Suche, Ausbildung, Einarbeitung) ist ein fester Zeitpunkt für den Beginn einer Nachfolgeplanung nicht möglich. Hinzu kommen die vielen Ereignisse im Leben eines Unternehmers oder eines Unternehmens, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können. In den vorherigen posts zu diesem Blog habe ich ausführlich darüber geschrieben.
Wenn es viele Ereignisse und Zeitpunkte gibt, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können, ist es nicht sinnvoll die notwendigen Regelungen als eine fortlaufende Gestaltung und die zu treffenden Gestaltungen und Regelungen als Einheit zu sehen?
Dazu kommt dass Nachfolge nicht nur die planmäßige Übergabe bedeutet, sondern auch Vorbereitung für eine außerplanmäßige Nachfolge beinhaltet, also die Unternehmenssicherung bei Krankheit oder Tod etc. Was nützt es ein Testament zu errichten, das zwar einen Erben nennt, z.B. im Gegensatz zu einer Erbengemeinschaft, aber der Erbe nicht in der Lage sein wird, das Unternehmen weiterzuführen, oder für den Fall, dass dieser Erbe nicht die erforderlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen mit sich bringt.
Ebenso könnte auch die Rechtsform für eine Weiterführung des Unternehmens im Todesfall des bisherigen Unternehmers hinderlich sein.
Wenn es also eine Notwendigkeit gibt, Vorsorge für das Unternehmen und das Vermögen des Unternehmers zu treffen, um das Vermögen und Unternehmen zu sichern, so ist es auch sinnvoll, Regelungen und Vereinbarungen zu treffen zum Zeitpunkt Heirat oder Geburt eines Kindes. Warum sollen also jeweils diese Ereignisse oder Notwendigkeiten zum Tätigwerden isoliert zu sehen sein, wenn dies alles in einen logischen und zeitlich abgestimmten Zusammenhang eingeordnet werden kann?
Das bedeutet , dass Nachfolgeplanung nicht mit irgendeinem Datum beginnt, sondern dann wenn es notwendig wird, also bei Beginn des Unternehmens, wenn das Unternehmen Werte aufgebaut hat oder im Begriff ist, Werte aufzubauen, Verbindlichkeiten eingegangen ist oder wenn es gilt die Familie abzusichern und wenn auf Ereignisse und Geschehen reagiert werden sollte.
Für einen rechtzeitige Beginn der Nachfolgegestaltung sprechen auch Fragen nach der richtigen Unternehmensstruktur und der angemessenen Rechtsform. Beides ist am besten zu regeln, wenn sich das Unternehmen im Aufbau befindet. Bei einem voll eingerichteten Unternehmen kann es schwierig sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sagen, ab heute ändern wir alles.
Arbeitet der Unternehmer im Unternehmen mit, z.B. im Vertrieb oder allgemein in der Verwaltung, so kann es nicht ohne Weiteres möglich sein, ihn sofort zu ersetzen bzw. es könnte sich auch keine Gelegenheit ergeben, diese Änderung vorzunehmen, weil im allgemeinen der Unternehmer das operative Geschäft im Unternehmen als vorrangig betrachtet und keine Zeit für strategische Fragen bleibt.
Dasselbe gilt für Fragen der angemessenen Rechtsform. Bei der Wahl der Rechtsform spielen viele Bereiche eine Rolle; dies in Ruhe zu würdigen und zu beachten, bleibt dem Unternehmer keine Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, diese Fragen schon bei der Gründung oder kurze Zeit nach der Gründung zu beantworten.
Also bleibt als Fazit festzuhalten, es gibt für den Beginn der Nachfolge keinen festen Zeitpunkt. Vielmehr ist sofort bei Beginn eines Unternehmens auch die Nachfolge zu planen.
Geheimnis perfekter (gelungener) Unternehmensnachfolge- 13 Thesen, die zu einem optimalen Vermögensübergang führen (Teil 2)
Anmerkungen
Mit meinen
Mandanten, befreundeten Beratern oder anderen Unternehmern streite
ich mich häufig über den Zeitpunkt, zu dem mit der Beschäftigung
mit der Nachfolge angefangen werden sollte. Vielfach wird die Meinung
geäußert, ein Zeitpunkt von 5-10 Jahren vor der endgültigen
Übergabe wäre sinnvoll.
Doch kann man so
einfach einen Zeitpunkt nennen, der nicht aus einer realen Überlegung
erfolgt, sondern rein vom Gefühl bestimmt wird? Sicherlich, kann man
innerhalb von 5 -10 Jahren einen Nachfolger außerhalb der Familie
finden.
Aber wie ist es mit
einem Nachfolger innerhalb der Familie? Reichen da fünf Jahre aus?
Ist der familiäre Nachfolger schon volljährig? Hat er die richtige
Ausbildung genossen?
Hat er schon
ausreichende Berufserfahrung? Kann man jetzt schon feststellen, dass
er die entscheidenden unternehmerischen Kompetenzen hat?
Wir sehen also,
allein diese Fragen stellen schon Argumente dar, die gegen einen festen
Zeitraum von 5-10 Jahren für den Beginn der Nachfolgeplanung sprechen. Will
der Unternehmer mit 65 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden, so so
müsste er nach den og. Vorgaben mit 55 Jahren anfangen die Nachfolge
zu planen.
In meinem Thesenpapier (Siehe Blog vom 17.7.2017) halte ich eine langfristige Vorbereitung der Nachfolge für sinnvoll. doch was heißt letztendlich langfristig?
In meinem Thesenpapier (Siehe Blog vom 17.7.2017) halte ich eine langfristige Vorbereitung der Nachfolge für sinnvoll. doch was heißt letztendlich langfristig?
Langfristige Vorbereitung
Eine gelungene Nachfolge bedarf einer langen Vorbereitung und einer langfristigen Planung. Auf einen festen Termin abzustellen, zu dem die Vorbereitung einer Nachfolge beginnen soll, hat sich meiner Meinung nach nicht als sinnvoll herausgestellt.
Allein die og. Faktoren machen eine langfristige Vorbereitung und Planung der Nachfolge notwendig. Selbst unter Berücksichtigung dieser Faktoren ( Suche, Ausbildung, Einarbeitung) ist ein fester Zeitpunkt für den Beginn einer Nachfolgeplanung nicht möglich. Hinzu kommen die vielen Ereignisse im Leben eines Unternehmers oder eines Unternehmens, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können. In den vorherigen posts zu diesem Blog habe ich ausführlich darüber geschrieben.
Wenn es viele Ereignisse und Zeitpunkte gibt, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können, ist es nicht sinnvoll die notwendigen Regelungen als eine fortlaufende Gestaltung und die zu treffenden Gestaltungen und Regelungen als Einheit zu sehen?
Dazu kommt dass Nachfolge nicht nur die planmäßige Übergabe bedeutet, sondern auch Vorbereitung für eine außerplanmäßige Nachfolge beinhaltet, also die Unternehmenssicherung bei Krankheit oder Tod etc. Was nützt es ein Testament zu errichten, das zwar einen Erben nennt, z.B. im Gegensatz zu einer Erbengemeinschaft, aber der Erbe nicht in der Lage sein wird, das Unternehmen weiterzuführen, oder für den Fall, dass dieser Erbe nicht die erforderlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen mit sich bringt.
Ebenso könnte auch die Rechtsform für eine Weiterführung des Unternehmens im Todesfall des bisherigen Unternehmers hinderlich sein.
Wenn es also eine Notwendigkeit gibt, Vorsorge für das Unternehmen und das Vermögen des Unternehmers zu treffen, um das Vermögen und Unternehmen zu sichern, so ist es auch sinnvoll, Regelungen und Vereinbarungen zu treffen zum Zeitpunkt Heirat oder Geburt eines Kindes. Warum sollen also jeweils diese Ereignisse oder Notwendigkeiten zum Tätigwerden isoliert zu sehen sein, wenn dies alles in einen logischen und zeitlich abgestimmten Zusammenhang eingeordnet werden kann?
Das bedeutet , dass Nachfolgeplanung nicht mit irgendeinem Datum beginnt, sondern dann wenn es notwendig wird, also bei Beginn des Unternehmens, wenn das Unternehmen Werte aufgebaut hat oder im Begriff ist, Werte aufzubauen, Verbindlichkeiten eingegangen ist oder wenn es gilt die Familie abzusichern und wenn auf Ereignisse und Geschehen reagiert werden sollte.
Für einen rechtzeitige Beginn der Nachfolgegestaltung sprechen auch Fragen nach der richtigen Unternehmensstruktur und der angemessenen Rechtsform. Beides ist am besten zu regeln, wenn sich das Unternehmen im Aufbau befindet. Bei einem voll eingerichteten Unternehmen kann es schwierig sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sagen, ab heute ändern wir alles.
Arbeitet der Unternehmer im Unternehmen mit, z.B. im Vertrieb oder allgemein in der Verwaltung, so kann es nicht ohne Weiteres möglich sein, ihn sofort zu ersetzen bzw. es könnte sich auch keine Gelegenheit ergeben, diese Änderung vorzunehmen, weil im allgemeinen der Unternehmer das operative Geschäft im Unternehmen als vorrangig betrachtet und keine Zeit für strategische Fragen bleibt.
Dasselbe gilt für Fragen der angemessenen Rechtsform. Bei der Wahl der Rechtsform spielen viele Bereiche eine Rolle; dies in Ruhe zu würdigen und zu beachten, bleibt dem Unternehmer keine Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, diese Fragen schon bei der Gründung oder kurze Zeit nach der Gründung zu beantworten.
Also bleibt als Fazit festzuhalten, es gibt für den Beginn der Nachfolge keinen festen Zeitpunkt. Vielmehr ist sofort bei Beginn eines Unternehmens auch die Nachfolge zu planen.
Allein die og. Faktoren machen eine langfristige Vorbereitung und Planung der Nachfolge notwendig. Selbst unter Berücksichtigung dieser Faktoren ( Suche, Ausbildung, Einarbeitung) ist ein fester Zeitpunkt für den Beginn einer Nachfolgeplanung nicht möglich. Hinzu kommen die vielen Ereignisse im Leben eines Unternehmers oder eines Unternehmens, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können. In den vorherigen posts zu diesem Blog habe ich ausführlich darüber geschrieben.
Wenn es viele Ereignisse und Zeitpunkte gibt, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können, ist es nicht sinnvoll die notwendigen Regelungen als eine fortlaufende Gestaltung und die zu treffenden Gestaltungen und Regelungen als Einheit zu sehen?
Dazu kommt dass Nachfolge nicht nur die planmäßige Übergabe bedeutet, sondern auch Vorbereitung für eine außerplanmäßige Nachfolge beinhaltet, also die Unternehmenssicherung bei Krankheit oder Tod etc. Was nützt es ein Testament zu errichten, das zwar einen Erben nennt, z.B. im Gegensatz zu einer Erbengemeinschaft, aber der Erbe nicht in der Lage sein wird, das Unternehmen weiterzuführen, oder für den Fall, dass dieser Erbe nicht die erforderlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen mit sich bringt.
Ebenso könnte auch die Rechtsform für eine Weiterführung des Unternehmens im Todesfall des bisherigen Unternehmers hinderlich sein.
Wenn es also eine Notwendigkeit gibt, Vorsorge für das Unternehmen und das Vermögen des Unternehmers zu treffen, um das Vermögen und Unternehmen zu sichern, so ist es auch sinnvoll, Regelungen und Vereinbarungen zu treffen zum Zeitpunkt Heirat oder Geburt eines Kindes. Warum sollen also jeweils diese Ereignisse oder Notwendigkeiten zum Tätigwerden isoliert zu sehen sein, wenn dies alles in einen logischen und zeitlich abgestimmten Zusammenhang eingeordnet werden kann?
Das bedeutet , dass Nachfolgeplanung nicht mit irgendeinem Datum beginnt, sondern dann wenn es notwendig wird, also bei Beginn des Unternehmens, wenn das Unternehmen Werte aufgebaut hat oder im Begriff ist, Werte aufzubauen, Verbindlichkeiten eingegangen ist oder wenn es gilt die Familie abzusichern und wenn auf Ereignisse und Geschehen reagiert werden sollte.
Für einen rechtzeitige Beginn der Nachfolgegestaltung sprechen auch Fragen nach der richtigen Unternehmensstruktur und der angemessenen Rechtsform. Beides ist am besten zu regeln, wenn sich das Unternehmen im Aufbau befindet. Bei einem voll eingerichteten Unternehmen kann es schwierig sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sagen, ab heute ändern wir alles.
Arbeitet der Unternehmer im Unternehmen mit, z.B. im Vertrieb oder allgemein in der Verwaltung, so kann es nicht ohne Weiteres möglich sein, ihn sofort zu ersetzen bzw. es könnte sich auch keine Gelegenheit ergeben, diese Änderung vorzunehmen, weil im allgemeinen der Unternehmer das operative Geschäft im Unternehmen als vorrangig betrachtet und keine Zeit für strategische Fragen bleibt.
Dasselbe gilt für Fragen der angemessenen Rechtsform. Bei der Wahl der Rechtsform spielen viele Bereiche eine Rolle; dies in Ruhe zu würdigen und zu beachten, bleibt dem Unternehmer keine Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, diese Fragen schon bei der Gründung oder kurze Zeit nach der Gründung zu beantworten.
Also bleibt als Fazit festzuhalten, es gibt für den Beginn der Nachfolge keinen festen Zeitpunkt. Vielmehr ist sofort bei Beginn eines Unternehmens auch die Nachfolge zu planen.
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