Montag, 21. August 2017

Wie eine Rechtsform Ihr Vermögen gefährden kann





Von den nachgesagten 2,9 bis 3,0 Millionen Unternehmen in Deutschland sollen rd- 2,2 Millionen auf Einzelunternehmen entfallen, nicht zu sprechen von den vielen Unternehmen, die in erster Linie von einer Person gelenkt und geleitet werden, wie z.B. 1-Mann GmbHs.
Warum gibt es so viele und was ist das Besondere daran und vor allem das Gefährliche?
Einzelunternehmen sind in erster Linie ganz einfach zu gründen. Man braucht im Allgemeinen keine Genehmigung, keinen Nachweis über Kapital, Fähigkeiten Berechtigungen oder Bescheinigungen.
Es ist kein Vertrag notwendig, kein Businessplan ist zu erstellen oder auch kein Organigramm.
Es ist auch kein Nachweis über Büro, Lager oder Fabrikationsstätte notwendig. Bestimmte Genehmigungen können u.U. erforderlich sein.
Der zukünftige Unternehmer kann also sofort starten.
Damit fängt aber ein weiteres Phänomen bzw. Problem an.
Der Mensch im Allgemeinen - hier der Unternehmer - gewöhnt sich an seine Umgebung und an seine Verhältnisse bzw. er nimmt sich oft nicht die Zeit Organisation und sonstige Verhältnisse zu überdenken.
Insofern bleibt es häufig bei der gewählten Rechtsform des Einzelunternehmens.
Doch welche Auswirkungen hat diese Rechtsform auf

Sicherheit
Nachhaltigkeit
Vererbbarkeit
Weiterführungsmöglichkeiten
Insolvenzen
Erhalt des Familienvermögens?

So einfach ein Einzelunternehmen zu gründen ist, so ist es auch in vielen Dingen hochgradig gefährdet bzw. stellt Gefahren für das Unternehmen selbst dar, kann das Vermögen des Unternehmers gefährden und der Lebensunterhalt und die Absicherung der Familie j´kann sehr stark beeinträchtigt sein.
Eine Gefahr stellt die Tatsache dar, dass das Vermögen des Unternehmers voll für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und damit auch das Privatvermögen und sein Unterhalt und die der Familie gefährdet ist.
Weiterhin kann im Falle der Verhinderung der Unternehmer nicht automatisch vertreten werden (ohne vorher abgeschlossener Vollmachten) und sich daher das Unternehmen ohne wirksame Vertretung nach außen als handlungsunfähig sieht, und vor allem die Familie keine Möglichkeit hat ohne weiteres eine vertretungsberechtigte Person oder gar Geschäftsführer zu benennen.
Diese Punkte sind im Allgemeinen bekannt. Weniger Aufmerksamkeit erhält aber die Tatsache, dass im Fall des Todes des Unternehmers das Unternehmen nicht ohne weiteres fortgeführt werden kann, insbesondere bei einer Mehrheit von Erben.
Daher ist entweder das Einzelunternehmen rechtzeitig in eine andere Rechtsform überzuführen oder z.B. durch Testament  Vorsorge zu treffen.
Mehr dazu in weiteren Beiträgen und in meinem Ratgeber.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer




Donnerstag, 3. August 2017





Geheimnis perfekter (gelungener) Unternehmensnachfolge- 13 Thesen, die zu einem optimalen Vermögensübergang führen (Teil 2)


Anmerkungen

Mit meinen Mandanten, befreundeten Beratern oder anderen Unternehmern streite ich mich häufig über den Zeitpunkt, zu dem mit der Beschäftigung mit der Nachfolge angefangen werden sollte. Vielfach wird die Meinung geäußert, ein Zeitpunkt von 5-10 Jahren vor der endgültigen Übergabe wäre sinnvoll.
Doch kann man so einfach einen Zeitpunkt nennen, der nicht aus einer realen Überlegung erfolgt, sondern rein vom Gefühl bestimmt wird? Sicherlich, kann man innerhalb von 5 -10 Jahren einen Nachfolger außerhalb der Familie finden.
Aber wie ist es mit einem Nachfolger innerhalb der Familie? Reichen da fünf Jahre aus? Ist der familiäre Nachfolger schon volljährig? Hat er die richtige Ausbildung genossen?
Hat er schon ausreichende Berufserfahrung? Kann man jetzt schon feststellen, dass er die entscheidenden unternehmerischen Kompetenzen hat?

Wir sehen also, allein diese Fragen stellen schon Argumente dar, die gegen einen festen Zeitraum von 5-10 Jahren für den Beginn der Nachfolgeplanung sprechen. Will der Unternehmer mit 65 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden, so so müsste er nach den og. Vorgaben mit 55 Jahren anfangen die Nachfolge zu planen.
In meinem Thesenpapier (Siehe Blog vom 17.7.2017) halte ich eine langfristige Vorbereitung der Nachfolge für sinnvoll. doch was heißt letztendlich langfristig?



Langfristige Vorbereitung

Eine gelungene Nachfolge bedarf einer langen Vorbereitung und einer langfristigen Planung. Auf einen festen Termin abzustellen, zu dem die Vorbereitung einer Nachfolge beginnen soll, hat sich meiner Meinung nach nicht als sinnvoll herausgestellt.

Allein die og. Faktoren machen eine langfristige Vorbereitung und Planung der Nachfolge notwendig. Selbst unter Berücksichtigung dieser Faktoren ( Suche, Ausbildung, Einarbeitung) ist ein fester Zeitpunkt für den Beginn einer Nachfolgeplanung nicht möglich. Hinzu kommen die vielen Ereignisse im Leben eines Unternehmers oder eines Unternehmens, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können. In den vorherigen posts zu diesem Blog habe ich ausführlich darüber geschrieben.

Wenn es viele Ereignisse und Zeitpunkte gibt, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können, ist es nicht sinnvoll die notwendigen Regelungen als eine fortlaufende Gestaltung und die zu treffenden Gestaltungen und Regelungen als Einheit zu sehen?

Dazu kommt dass Nachfolge nicht nur die planmäßige Übergabe bedeutet, sondern auch Vorbereitung für eine außerplanmäßige Nachfolge beinhaltet, also die Unternehmenssicherung bei Krankheit oder Tod etc. Was nützt es ein Testament zu errichten, das zwar einen Erben nennt, z.B. im Gegensatz zu einer Erbengemeinschaft, aber der Erbe nicht in der Lage sein wird, das Unternehmen weiterzuführen, oder für den Fall, dass dieser Erbe nicht die erforderlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen mit sich bringt.
Ebenso könnte auch die Rechtsform für eine Weiterführung des Unternehmens im Todesfall des bisherigen Unternehmers hinderlich sein.

Wenn es also eine Notwendigkeit gibt, Vorsorge für das Unternehmen und das Vermögen des Unternehmers zu treffen, um das Vermögen und Unternehmen zu sichern, so ist es auch sinnvoll, Regelungen und Vereinbarungen zu treffen zum Zeitpunkt Heirat oder Geburt eines Kindes. Warum sollen also jeweils diese Ereignisse oder Notwendigkeiten zum Tätigwerden isoliert zu sehen sein, wenn dies alles in einen logischen und zeitlich abgestimmten Zusammenhang eingeordnet werden kann?

Das bedeutet , dass Nachfolgeplanung nicht mit irgendeinem Datum beginnt, sondern dann wenn es notwendig wird, also bei Beginn des Unternehmens, wenn das Unternehmen Werte aufgebaut hat oder im Begriff ist, Werte aufzubauen, Verbindlichkeiten eingegangen ist oder wenn es gilt die Familie abzusichern und wenn auf Ereignisse und Geschehen reagiert werden sollte.

Für einen  rechtzeitige Beginn der Nachfolgegestaltung sprechen  auch Fragen nach der richtigen Unternehmensstruktur und der angemessenen Rechtsform. Beides ist am besten zu regeln, wenn sich das Unternehmen im Aufbau befindet. Bei einem voll eingerichteten Unternehmen kann es schwierig sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sagen, ab heute ändern wir alles.

Arbeitet der Unternehmer im Unternehmen mit,  z.B. im Vertrieb oder allgemein in der Verwaltung, so kann es nicht ohne Weiteres möglich sein, ihn sofort zu ersetzen bzw. es könnte sich auch keine Gelegenheit ergeben, diese Änderung vorzunehmen, weil im allgemeinen der Unternehmer das operative Geschäft im Unternehmen als vorrangig betrachtet und keine Zeit für strategische Fragen bleibt.

Dasselbe gilt für Fragen der angemessenen Rechtsform. Bei der Wahl der Rechtsform spielen viele Bereiche eine Rolle; dies in Ruhe zu würdigen und zu beachten, bleibt dem Unternehmer keine Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, diese Fragen schon bei der Gründung oder kurze Zeit nach der Gründung zu beantworten.

Also bleibt als Fazit festzuhalten, es gibt für den Beginn der Nachfolge keinen festen Zeitpunkt. Vielmehr ist sofort bei Beginn eines Unternehmens auch die Nachfolge zu planen.




Mittwoch, 19. Juli 2017





Geheimnis perfekter (gelungener) Unternehmensnachfolge- 13 Thesen, die zu einem optimalen Vermögensübergang führen

Ich bin Bernd Nielsen der Nachfolgeaufklärer. Im Zuge meiner rund 30jährigen Beratungspraxis auf dem Gebiet der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind mir immer wieder folgende Punkte einer gelungenen Nachfolge aufgefallen.



1. Langfristige Vorbereitung

Eine gelungene Nachfolge bedarf einer langen Vorbereitung und einer langfristigen Planung. Auf einen festen Termin abzustellen, zu dem die Vorbereitung einer Nachfolge beginnen soll, hat sich meiner Meinung nach nicht als sinnvoll herausgestellt.


2. Einbeziehung Familie

Es ist sinnvoll die Familie mit einzubeziehen, um auch die Ziele und Wünsche der einzelnen Familienmitglieder zu hören


3. Jederzeitige Weiterführung möglich/Rechtsform/Organisation

Das Ziel jeder Planung der Nachfolge sollte die jederzeitige Weiterführung des Unternehmens ohne Reibungsverluste und Übergangsregelungen sein.


4. Nachfolger früh suchen

Es gilt schon rechtzeitig den Nachfolger zu suchen, sei es innerhalb der Familie oder wenn dort kein Nachfolger gefunden wird außerhalb der Familie. Das können passende potentielle Nachfolger aus dem Unternehmen sein, oder leitende Angestellte aus anderen Unternehmen, oder andere Unternehmer oder Unternehmen, z.B. Wettbewerber.

5. Ausbildung

Gleichzeitig mit der Suche sollte eine Ausbildung des gefundenen Nachfolgers beginnen. Dies gilt besonders dann, wenn einer aus der Familie die Nachfolge antreten soll. Die Ausbildung sollte früh beginnen, aber behutsam erfolgen. Es nützt nichts, den Nachfolger zu irgendetwas zu drängen, sondern die Ausbildung sollte vorsichtig angeleitet werden und es ist auf Wünsche und Anregungen des Nachfolgers einzugehen.

6. Hinzuziehung von Beratern

Bei der Nachfolgeplanung und der Nachfolgegestaltung handelt es sich um eine komplexe Angelegenheit, eine Vermischung von zahlreichen Rechtsgebieten, steuerlichen Fragen, wirtschaftliche und unternehmerische und menschlichen Bereichen. Einer allein und schon gar nicht der als Unternehmer selbst Beteiligte kann diesen Komplex nicht bewältigen und steuern. Deshalb sind Berater hinzuziehen.



7. Geplanter rechtzeitiger Rückzug

Wenn die Nachfolge geklärt ist, wer Nachfolger zu welchen Konditionen werden soll, ist auch ein genauer Zeitplan festzulegen, wann die Übergabe endgültig stattfinden soll.

8. Einarbeitungszeit

Für den Nachfolger ist eine Einarbeitungszeit festzulegen, in der er die Besonderheiten des Unternehmens kennenlernen soll. Es ist aber noch keine endgültige Übergabe des Unternehmers damit verbunden. Erst nach beendeter Einarbeitungszeit sollte dann die planmäßige Nachfolge und Übergabe stattfinden. Nicht zu verwechseln ist die Einarbeitungszeit mit oft noch notwendigen aber im Grunde unnötiger Weiterarbeit des Unternehmers nach vollzogener Übergabe des Unternehmens.

9. Testament

Es ist ein Testament zu errichten, in dem die Wünsche des Erblassers festgehalten werden und vor allen Dingen möglichen Gefährdungen durch Erbengemeinschaften, minderjährige Erben oder nicht geeignete Nachfolger und Streit vorgebeugt wird.

10. Übereinstimmung Nachfolge und Gesellschaftsvertrag

11. Konzentration auf das operative Geschäft

Durch geregelte (auch zukünftige) Nachfolge kann eine bessere Konzentration auf die Arbeit, also auf das operative Geschäft erfolgen.

12. positive Darstellung

Ebenso wird durch eine positive Darstellung der geplanten Nachfolge das Unternehmen in einem positiven Licht dargestellt.

13. Strategische (Neu)-Ausrichtung


Eine geregelte Nachfolge ermöglicht eine angemessene Aufstellung des Unternehmens und strategische Ausrichtung.

Donnerstag, 1. Juni 2017

Vermögen und Heirat - Bemerkungen

Anmerkungen zu Erfahrung eines Unternehmers 





Anmerkungen


Ich bin in den letzten Wochen verschiedene Male auf meine Blogbeiträge zu den wichtigen Ereignissen im Leben eines Unternehmers angesprochen worden, ob es nicht reichlich blauäugig wäre zum Zeitpunkt einer Heirat oder Geburt eines Kindes von so schwerwiegenden Themen wie Tod, Nachfolge und Erbe zu sprechen oder zu schreiben. Doch, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt, wann dann?
Es ist doch sinnvoll etwas zu planen, umzusetzen oder zu vereinbaren, wenn ein Ereignis eintritt oder eine Handlung, Vertrag oder Vereinbarung erfolgt. Nun will ich eine Heirat nicht mit einem Vertrag gleichsetzen, doch hat sie viele Ähnlichkeiten mit einem Vertrag. Zwei Personen vereinbaren ein lebenslanges Zusammenleben mit weitreichenden menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen.
Denn was passiert bei einer Heirat? Je nach Güterstand treffen zwei Personen (ausdrücklich oder stillschweigend) neben einem Zusammenleben weitreichende wirtschaftliche Vereinbarungen über Vermögen, Einkommen und Unterhalt.
Je nach Güterstand kann Vermögen übertragen werden, den Partner am Wertzuwachs teilhaben lassen oder eine vollständige Vermögenstrennung erreicht werden.
Dabei werden 2 Güterstände durch eine bewusste aktive Handlung erreicht, während der gesetzliche Güterstand - die Zugewinngemeinschaft auch durch Unterlassung erfolgen kann, allein dadurch, dass kein anderer Güterstand oder Vereinbarung gewählt bzw. getroffen wird.
 Mit anderen Worten bei dem Güterstand der Gütertrennung und dem der Gütergemeinschaft ist eine aktive Handlung (beim Notar) notwendig, während es bei der Zugewinngemeinschaft ausreicht nichts zu vereinbaren. Das bedeutet, man hat durch Nichtstun eine Entscheidung getroffen, die schwerwiegende Folgen haben kann, die aber erst in weiter Ferne liegen und die in ihren Ausmaßen und in ihrer Bedeutung total unbekannt sind. Der Gesetzgeber fördert also bzw. begünstigt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand; denn es ist einfacher für die handelnden Personen nichts zu tun, als aktiv eine Entscheidung zu treffen.

Doch was bedeutet das?

Wird eine Ehe durch Scheidung beendet, so werden sich die Eheleute über einen möglichen Zugewinn auseinandersetzen müssen. Streit, zumindest unterschiedliche Auffassungen sind vorprogrammiert. Probleme und unterschiedliche Auffassungen werden zu einem Zeitpunkt aktuell und werden erörtert, in dem das Vertrauensverhältnis der bisherigen Eheleute schon arg zerrüttet ist, ein denkbar schlechter Zeitpunkt.
Nicht viel anders ist es bei dem Tod des einen Ehegatten. Auch hier kann es zu Streit unter den Erben kommen, wenn der überlebende Ehegatte den Zugewinn fordert (und damit nur den kleinen Erbteil von einem Viertel erhält). Die Höhe des Zugewinns kann zu großen Streitigkeiten führen.

Doch es sind nicht nur Fragen hinsichtlich Streitigkeiten, die eventuell in der Zukunft die Familie bedrohen, sondern das Vermögen insgesamt oder Teile vom Vermögen können durch Scheidung und oder Tod bedroht sein. Besteht das Vermögen weitgehend aus Unternehmen und / oder Immobilien so kann ein möglicher Zugewinn nur aus der Veräußerung dieser Vermögensteile bestehen, wenn man von einer Beleihung einmal absieht.

Das Vermögen ist also stark gefährdet.

95 % aller Ehepaare leben nach einer Untersuchung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihnen wird nicht bewusst sein, vor welchem Pulverfass sie sitzen.
Doch muss das sein?
Was macht diesen Güterstand so gefährlich für Vermögen und den Familienfrieden?

Das Gefährliche an diesem Güterstand ist, dass er ohne ein Zutun der einzelnen Personen erfolgen kann, dass er vorgaukelt es gäbe keine Probleme, da die Ehe auf Lebenszeit begründet würde und falls sie beendet wird, dass die anfallenden Aufgaben und Probleme einfach bewältigt werden. Doch es ist ganz anders.
Ehen werden geschieden. Auf 100 im Jahr geschlossene Ehen fallen 43 im gleichen Jahr geschiedene Ehen (einfache Scheidungsrate), die Wahrscheinlichkeit, dass eine geschlossene Ehe geschieden wird, beträgt ebenfalls zwischen 40 und 50 %. Wir sehen also, die Bekundung der Ehepartner ein Leben lang sich die Treue zu halten, ist zwar aller Ehren Wert, aber die Wahrscheinlichkeit beträgt nur rd. 50%.

Drücken wir das doch mal positiv aus, die Wahrscheinlichkeit geschieden zu werden, ist 50 %. Wenn Sie in ein Auto steigen würden, mit der Gewissheit, dass Sie zu 50 % einen Unfall erleiden würden, was würden Sie tun? Nicht in das Auto einsteigen oder nie Auto fahren oder eine Versicherung abschließen? Oder noch mal den Führerschein machen?
Egal, wie Sie sich entscheiden, entweder Sie würden handeln, oder der Staat würde einschreiten (er hat es ja schon getan, siehe Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Führerschein, Kfz-Versicherung).

Doch bei Heirat geht es anscheinend nicht. Da ist es verpönt nicht nur das Schöne zu sehen, sondern auch sich auch Gedanken über die Zukunft zu machen, sogar eine eventuelle spätere Trennung in Betracht zu ziehen. Es geht auch nicht darum in harten und schweren Verhandlungen Verträge auszuhandeln und Vereinbarungen zu treffen, sondern eine ausgewogene wirtschaftlich für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden, die später bei Tod oder Scheidung allen Beteiligten gerecht wird. Seien wir doch uns gegenüber ehrlich, wir gehen doch auch jederzeit erst nach sorgfältiger Prüfung Verträge ein, sei es der Kauf eines Autos oder der Abschluss eines Handyvertrages. Warum sollten wir das bei Heirat anders machen?

Die Betonung liegt dabei auf eine wirtschaftlich (und menschlich) vernünftige Lösung, die von allen Beteiligten getragen wird. Es gilt also zu ermitteln, was für die Beteiligten die richtige, d.h. wirtschaftlich sinnvolle und gewünschte Lösung ist. Die rechtliche Vereinbarung folgt nur den gesetzlichen Bestimmungen für die Form der Vereinbarung, also hier die notarielle.
Finden Sie für sich  (oder mit Hilfe anderer) die für Sie richtige wirtschaftliche und menschliche Lösung; dann packen Sie es mit rechtlicher Unterstützung in die richtige Form.


Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com .


Projekt spezielle Ratgeber
"wichtige Ereignisse im Leben eines Unternehmers"

Art der Ereignisse

1.Gründung Unternehmen
Fragen
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Haftung
Nachfolge
Beständigkeit/Nachhaltigkeit
Folgen
Möglichkeiten
2. Erwerb Immobilien

Wer erwirbt?
in welcher Form
Auswirkung von Nachfolge

3. Erwerb Vermögensanlagen

Wer erwirbt?
in welcher Rechtfsorm?
übertragbar?
vererbbar?
Wer erbt?


4. Eingehen einer (informellen) Partnerschaft

Fragen
Folgen
Maßnahmen
bestimmte Aktionen Ereignisse
5. Heirat

Folgen
Fragen
Maßnahmen
6. Geburt eines Kindes

Folgen
erbrechtliche
tatsächliche
Unterhalt
Vertretung
Fragen
Maßnahmen
7. Änderung Rechtsform Unternehmen

Folgen
8. Volljährigkeit von Kindern

Wegfall Vertretungsbefugnis der Eltern
Pflichtteilansprüche
9. Tod von Familienangehörigen

Handlunsanweisungen
Folgen
Eltern
Ehegatte
Kinder
Streitmöglichkeiten
10. Voraussichtliche Unterbringung in Pflegeheimen

Vollmachten
Finanzielle Fragen
Vorsorge
11. Ausbildung der Kinder

Im Einklang mit möglicher Nachfolge
Kosten
Fähigkeiten
Früh
12.Versicherungen
Nutzen
andere Folgen/ Konsequenzen
in Übereinstimmung mit Lebensplan


13. Scheidungen

Tipps
Vorweggenommen Erbfolge



Donnerstag, 11. Mai 2017



Erfahrung eines Unternehmers (Teil 2)






Erfahrungen eines Unternehmers (zweiter Teil)

Hier möchte ich die Begebenheit aus dem ersten Teil weitererzählen.
Ein mir bekannter Unternehmer hatte mir erzählt, was er im Laufe seiner Tätigkeit alles falsch gemacht bzw.ohne viel Nachdenken oder ohne weitere Planung gemacht hatte und was er heute anders handhaben würde.
Das fing mit der Frage an, ob er die private Krankenversicherung wählen sollte, ging über den Immobilienerwerb mit seiner damaligen Verlobten weiter, führte über Heirat ohne über Güterstandswahl nachzudenken bis zur Geburt der Kinder.
Jedesmal gab es keine Frage ob irgendetwas passieren könnte, oder welche Pläne er hatte.
Selbst das Eingehen einer Gesellschaft oder die Gründung eines eigenen Unternehmens führte nicht zur Planung oder Gestaltung einer möglichen Nachfolge oder zur Sicherung des Vermögens durch Vereinbarungen, Testament etc.

Beim Erwerb einer zweiten Immobilie zur Selbstnutzung erfolgt etwas Merkwürdiges. Unser Unternehmer erwirbt die Immobilie gemeinsam mit seiner Ehefrau in Gesellschaft bürgerlichen Rechts.Ein zweifellos guter Gedanke. Doch dabei blieb es. Es erfolgte kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag, auch in der Zukunft wurde von der Idee gestalten zu können, kein Gebrauch gemacht.
Weder bei der Gründung der Unternehmen , Gesellschaften oder der anderen Immobilienerwerbe hat sich unser Unternehmer Gedanken über Nachfolge, Sicherung des Vermögens gemacht.
Das Gemeinsame an allen Ereignissen ist dass keine Strategie dahintersteckte, keine Pläne, Keine Fragen, was passieren kann und welche Möglichkeiten ihm offenstünden. Immer waren das Alltagsgeschäft, die Routine, das operative Geschäft vorrangig.
Die hat sich enorm gerächt.
Welche Mittel sind aufgewendet worden, um die Krankenversicherung für Ehefrau und Kinder zu bezahlen?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hätte es gegeben, Kranken und Rentenversicherung anders zu gestalten?
Wie hätte man die Immobilie und das Vermögen des Unternehmers sichern können?
Die Quintessenz aus allem ist, der Unternehmer hätte sich Zeit nehmen sollen, nach seinen Zielen fragen, nach Plänen. Und vor allem hätte sich informieren und sicherlich auch beraten lassen sollen.
Die ist alles nicht passiert. Das operative Geschäft geht vor, strategische Fragen bleiben auf der Strecke.



Bezeichnend für all diese Ereignisse und die Behandlung durch den Unternehmer und seine Familie sind das Ausblenden von Fragen und möglicher Folgen und vor allem der Verzicht auf eine außenstehende Beratung.

Darum hier noch mal der Hinweis auf wichtige Ereignisse, die von verschiedenen Seiten betrachtet werden sollten und zu denen außenstehende fachkundige Berater hinzugezogen werden sollten.




Projekt spezielle Ratgeber
"wichtige Ereignisse im Leben eines Unternehmers"

Art der Ereignisse

1.Gründung Unternehmen
Fragen
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Haftung
Nachfolge
Beständigkeit/Nachhaltigkeit
Folgen
Möglichkeiten
2. Erwerb Immobilien

Wer erwirbt?
in welcher Form
Auswirkung von Nachfolge

3. Erwerb Vermögensanlagen

Wer erwirbt?
in welcher Rechtfsorm?
übertragbar?
vererbbar?
Wer erbt?


4. Eingehen einer (informellen) Partnerschaft

Fragen
Folgen
Maßnahmen
bestimmte Aktionen Ereignisse
5. Heirat

Folgen
Fragen
Maßnahmen
6. Geburt eines Kindes

Folgen
erbrechtliche
tatsächliche
Unterhalt
Vertretung
Fragen
Maßnahmen
7. Änderung Rechtsform Unternehmen

Folgen
8. Volljährigkeit von Kindern

Wegfall Vertretungsbefugnis der Eltern
Pflichtteilansprüche
9. Tod von Familienangehörigen

Handlunsanweisungen
Folgen
Eltern
Ehegatte
Kinder
Streitmöglichkeiten
10. Voraussichtliche Unterbringung in Pflegeheimen

Vollmachten
Finanzielle Fragen
Vorsorge
11. Ausbildung der Kinder

Im Einklang mit möglicher Nachfolge
Kosten
Fähigkeiten
Früh
12.Versicherungen
Nutzen
andere Folgen/ Konsequenzen
in Übereinstimmung mit Lebensplan


13. Scheidungen

Tipps
Vorweggenommen Erbfolge


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Freitag, 17. März 2017

Erfahrung eines Unternehmers






Erfahrungen eines Unternehmers (erster Teil)

Hier möchte ich folgende Begebenheit erzählen.
Ein mir bekannter Unternehmer sagte mir (im Folgenden erfolgt die Geschichte des Unternehmers):

"Nach einem langen arbeitsreichen Leben musste ich feststellen, alle die unten als wichtige Ereignisse dargestellten Punkte habe ich früher vollkommen falsch oder anders beantwortet bzw. darauf reagiert.

Das fing an bei der Krankenkassenwahl als gut verdienender  Angestellter. Ich wählte die private Krankenkasse ohne an eine weitere Planung mit Familie und Kindern und evtl. damit zusammenhängender Kosten zu denken. Ich sah nur kurzfristig die Möglichkeit mich privat  zu versichern, konnte die Folgen aber nicht abschätzen, vor allem deswegen nicht weil ich zu der Zeit an Familienplanung nicht gedacht habe. Ich hätte mich anders entschieden.

Dann erfolgte die erste Investition in eine selbst genutzte Immobilie mit meiner Freundin, ohne an Folgen wie Trennung etc zu denken. Auch die Frage, was folgt, wenn einem von uns etwas passiert, wer erben würde, haben wir erfolgreich aus unseren Gedanken verdrängt. Wir haben uns nicht beraten lassen, haben auch keine eigene Nachforschung betrieben.

Ein weiteres einschneidendes Ereignis war die Heirat mit meiner Freundin. Es folgten keine Handlungen oder wenigstens Diskussionen, ob ein anderer Güterstand gewählt werden sollte als der gesetzliche. Wenn Gedanken dazu vorhanden waren blieben sie nicht offen ausgesprochen.
Wir waren zwar nicht blind gegenüber der Tatsache, dass viele Ehen auch geschieden werden und oft mit Streit, wir waren aber sicher - und sicherlich waren wir damit nicht allein- dass wir unsere Ehe auch lebenslänglich durchhalten werden. Dennoch haben wir die Frage verdrängt, welche Folgen beim Tod des einen Partners eintreten werden, wer erbt und ob es Streit geben könnte. Zumindest hatten wir uns mit der Problematik nicht befasst und wollten es auch nicht. Es war uns nicht klar, dass eine"Nichtentscheidung", wie der Gesetzgeber es zulässt, doch eine Entscheidung ist, nämlich alle Probleme in die Zukunft zu schieben und hoffe, das kein Streit entsteht.

Dann folgten die Geburten unserer Kinder. Auch hier keine Überlegungen, was passieren könnte, wenn mir als Alleinverdienender etwas passieren könnte; keine Frage ob meine Frau die Immobilie veräußern könnte bzw. ob irgendwelche Stellen ein Mitspracherecht hätten.

Dann 1989 das Eingehen einer Gesellschaft. Weder im Gesellschaftsvertrag noch aus Sicht meiner Familie wurden sinnvolle Regelungen in den Gesellschaftsvertrag eingebaut bzw. es erfolgte keine Abstimmung mit der Erbfolge. Ich habe zwar ein Testament errichtet, aber meine Ehefrau nicht.
Dann erfolgten in den 90er verschiedene Investitionen in Immobilien. Dabei habe ich nicht beachtet, die Einbeziehung der Familie, Berücksichtigung von Überlegungen wie Absicherung der Ehefrau und der Kinder. Ebenso habe ich nicht berücksichtigt , dass ein gewisser Aufwand für die Beaufsichtigung der Investition notwendig ist.

Dann Umwandlung der Personengesellschaft in eine GmbH. Auch hier wieder keine Berücksichtigung von Fragen der Nachfolge, Absicherung der Familie.
Die Gründe für die Umwandlung waren zum Teil aus Gründen der Finanzierung des beabsichtigten Erwerbs einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie.

Weitere Investitionen und Kooperationen folgten, auch hier ist das gleiche Schema zu beobachten, nur einseitige Betrachtung in erster Linie aus operativer Sicht zumindest aber nicht vollständig.

Diese ganzen Ereignisse blieben zunächst ohne Folgen. Die möglichen Gefährdungen blieben vorerst aus. "


Dies ist der erste Teil.
Bezeichnend für all diese Ereignisse und die Behandlung durch den Unternehmer und seine Familie sind das Ausblenden von Fragen und möglicher Folgen und vor allem der Verzicht auf eine außenstehende Beratung.

Darum hier noch mal der Hinweis auf wichtige Ereignisse, die von verschiedenen Seiten betrachtet werden sollten und zu denen außenstehende fachkundige Berater hinzugezogen werden sollten.









Projekt spezielle Ratgeber
"wichtige Ereignisse im Leben eines Unternehmers"

Art der Ereignisse

1.Gründung Unternehmen
Fragen
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Haftung
Nachfolge
Beständigkeit/Nachhaltigkeit
Folgen
Möglichkeiten

2. Erwerb Immobilien

Wer erwirbt?
in welcher Form
Auswirkung von Nachfolge

3. Erwerb Vermögensanlagen

Wer erwirbt?
in welcher Rechtfsorm?
übertragbar?
vererbbar?
Wer erbt?


4. Eingehen einer (informellen) Partnerschaft

Fragen
Folgen
Maßnahmen
bestimmte Aktionen Ereignisse

5. Heirat

Folgen
Fragen
Maßnahmen

6. Geburt eines Kindes

Folgen
erbrechtliche
tatsächliche
Unterhalt
Vertretung
Fragen
Maßnahmen

7. Änderung Rechtsform Unternehmen

Folgen

8. Volljährigkeit von Kindern

Wegfall Vertretungsbefugnis der Eltern
Pflichtteilansprüche

9. Tod von Familienangehörigen

Handlunsanweisungen
Folgen
Eltern
Ehegatte
Kinder
Streitmöglichkeiten

10. Voraussichtliche Unterbringung in Pflegeheimen

Vollmachten
Finanzielle Fragen
Vorsorge

11. Ausbildung der Kinder

Im Einklang mit möglicher Nachfolge
Kosten
Fähigkeiten
Früh

12.Versicherungen
Nutzen
andere Folgen/ Konsequenzen
in Übereinstimmung mit Lebensplan


13. Scheidungen

Tipps
Vorweggenommen Erbfolge


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Der Nachfolgeaufklärer

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Dienstag, 17. Januar 2017

Warum verdienen Solounternehmer häufig wenig oder gehen pleite?









Der nachfolgende Beitrag ist von dem Mental-Coach Thomas Schlechter. Viele seiner Ideen und Darstellungen finden sich auch in Nachfolgefällen wieder oder berühren die Gedanken eines potentiellen Nachfolgers, der sich fragt, habe ich ein ausreichendes Selbstbewusstsein?




Warum verdienen Solounternehmer häufig wenig oder gehen pleite?


Solounternehmer mit schwachem Selbstbewusstsein verkaufen
sich unter Wert. Schon im Gespräch um einen Auftrag machen sie sich, 
ihr Angebot und ihre Honorare klein. Wenn der Kunde
zudem selbstbewusst auftritt, ziehen sie sich fast zur Gänze
in ihr Mauseloch zurück. In den Schlüsselmomenten ihrer Präsentation
zögern sie. Sie versagen und erhalten keinen Auftrag.
Kennst du das auch?
Unternehmer mit geringem Selbstbewusstsein glauben
nicht an sich und noch weniger daran, dass jemand anders
dies tun könnte. Meist arbeiten sie auch nicht an ihrem
mangelnden Selbstbewusstsein. Denn sie können sich
nicht vorstellen, dass dies zu ändern wäre. Ihre erste
falsche Grundannahme lautet: Selbstbewusste Menschen
sind so auf die Welt gekommen und nur sie können erfolgreich
sein. Deshalb probieren sie erst gar nicht, an der eigenen
Selbstsicherheit zu arbeiten. Das ist ein riesiger Fehler, 
denn jeder kann mental stark werden und sein Selbstbewusstsein 
aufbauen.
In einer zweiten falschen Grundannahme gehen sie davon aus, 
dass sie mit mehr Fachwissen bessere Honorare verlangen können. 
Sie besuchen Kurse, um ihre fachliche Qualifikation zu verbessern. 
Doch noch mehr Fachwissen macht für sie keinen Sinn, weil ihr 
schwaches Selbstbewusstsein sie einbremst. Trotz ihrer 
enormen Kenntnisse
knicken sie in Präsentationen und Verhandlungen wieder ein.
Das Thema Selbstbewusstsein ist für viele Menschen mit 
Angst besetzt. Darum wollen sie sich nicht damit befassen. 
Oft steht dahinter die Befürchtung, sich mit sich selbst 
auseinanderzusetzen und womöglich die dunklen Stellen der Vergangenheit aufzuwühlen. So stecken sie richtig fest.
Das Fundament für beruflichen Erfolg baut auf ein starkes Selbstvertrauen. 
Du kennst bestimmt Menschen, die selbstbewusst auftreten und damit 
erfolgreich sind. Haben sie dich beeindruckt? Sicher. Doch du kannst 
das auch. Selbstbewusstsein ist eben nicht in die Wiege gelegt. 
Es entsteht durch deine Gedanken über dich, deine Gefühle zu 
dir und dein Wissen um deine Fähigkeiten. Du bist das, was du 
über dich selbst glaubst. Wenn du voller Zweifel, Unsicherheiten 
und negativer Glaubenssätze bist, präsentierst du dich schwach 
und schwankend. Glaube an dich und deine Fähigkeiten! 
Du bist einzigartig und niemand sonst hat deine Erfahrung 
und deine Begabungen. Wenn du nicht an dich glaubst, 
wie soll es dann jemand anders tun?

Autor des Beitrags:
Thomas Schlechter, der führende Experte für Bestform und mentale Stärke.

Mehr zum Thema erfahren Sie in seinem aktuellen Buch:
100% Bestform im Business



Jetzt auch als E-Book erhältlich.



Nächster Beritrag  von Cornelia Borisch zum Thema Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Mann und Frau im Beruf.

Bis zum nächsten Mal.
Bernd Nielsen 
der Nachfolgeaufklärer

Bereich mit Anhängen

Donnerstag, 12. Januar 2017

Darstellung Aufgabe Nachfolgeaufklärer meine Mission






Darstellung Aufgabe Nachfolgeaufklärer


Ich werde vielfach gefragt, was ein Nachfolgeaufklärer macht oder ich stelle fest, dass es durchaus Unverständnis oder Missverständnisse zu meiner Tätigkeit gibt.

Außenstehende legen die Betonung auf Nachfolge und sehen die lange Zeit, die es noch dauert bis eine geplante Nachfolge eintritt. Das ist ihnen noch zu lange und so beschließen sie nichts zu tun.

Ich sehe das anders. Ich möchte auf die Folgen aufmerksam machen. Was sind diese Folgen? Vereinfacht ausgedrückt geht es darum:

nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit hat der Unternehmer kein Unternehmen mehr und letztlich auch keine Einnahmen aus der aktiven unternehmerischen Betätigung.
Also benötigt er alternative Einnahmen, z.B. aus der Veräußerung oder Überlassung seines Unternehmens oder er hat rechtzeitig ein anderes Vermögen aufgebaut aus dem er jetzt Einnahmen bezieht.

Es geht also um die Frage wie und wovon will der Unternehmer nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit leben und welche Beeinflussungen sind zu erwarten?
Daraus folgen nachstehende Aufgaben:
Will der Unternehmer und  vor allem wie kann kann der Unternehmer sein Unternehmen übertragbar machen?
Wie baut der Unternehmer (rechtzeitig) ein alternatives Vermögen auf?

Zu unterscheiden sind

die geplante Nachfolge
die ungeplante Nachfolge (z.B. durch Krankheit oder Tod)

Geplante Nachfolge

Meistens bezieht sich eine geplante Nachfolge auf einen Termin in weiter Zukunft.
Für die Zukunft ist zu klären ob das Unternehmen Chancen hat am Markt zu existieren, wer als Nachfolger in Frage kommt und welche Schritte zu unternehmen sind.
Weiterhin spielt es eine Rolle, ob ein Veräußerungserlös möglich und notwendig ist und welche Einnahmen der Unternehmer später aus nichtunternehmerischen Einkünften erzielen kann.

 Die Voraussetzungen für eine Übergabe und Weiterführung des Unternehmens sind vielleicht jetzt noch nicht gegeben, sondern treten erst zum Übergabezeitpunkt ein. Das bedeutet, dass das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht weitergeführt werden kann, zumindest nicht ohne große Vermögensverluste.

Ungeplante Nachfolge (z.B. durch Krankheit oder Tod)

Das Unternehmen wäre also im Falle eines Todes oder Krankheit des Unternehmers nicht gesichert. Daher sind also jetzt Vorkehrungen zu treffen um das Unternehmen aber auch die Familie des Unternehmers vor Vermögensverlusten und Einkommenseinbußen zu schützen.
Dazu gehört auch sich Gedanken über die gesetzliche Erbfolge zu machen oder durch Testament seine eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Ebenso ist die Frage zu stellen, kann das Unternehmen durch die voraussichtlichen Erben weitergeführt werden oder nicht? Sind die Erben von der Kompetenz und der Befähigung in der Lage das Unternehmen weiterzuführen? Weitere Fragen können mögliche finanzielle Belastungen und Vermgögensverluste sein.

Folgen

Dem Unternehmer stellt sich die Frage, wenn er das Unternehmen nicht weitergeben will, welchen Wert er damit aufgibt. Das Unternehmen hat bisher immer ausreichende Gewinne erzielt. Durch den Beschluss des Unternehmers sein Unternehmen nicht weiterzuführen sondern aufzugeben, vernichtet er auch diesen Wert. Das kann der finanzielle Wert des Unternehmens sein, es können aber auch immaterielle Werte wie Kundenzufriedenheit etc gemeint sein.

Wenn der Unternehmer sein Unternehmen  nicht aufgeben will, kommt die nächste Frage, wie kann und will der Unternehmer sein Unternehmen übertragbar gestalten? Und wenn das geschafft ist, zu welchem Wert und wie überträgt er sein Unternehmen?

Gestaltungen

Übertragbar ist ein Unternehmen immer dann, wenn es ohne den bisherigen Inhaber mit alten oder neuen Produkten und Dienstleistungen weitergeführt werden kann.
Wann fängt der Unternehmer mit der Ausgestaltung seines Unternehmens als weiterzuführenden Betrieb an? Da immer auch von einer ungeplanten Nachfolge auszugehen ist, ist sofort mit Gründung des Unternehmens oder bei einer Nachfolge bei Übernahme des Unternehmens mit Überlegungen und Gestaltungen zur Nachfolge anzufangen.
Dazu gehören nicht nur Unternehmensorganisation, sondern auch welche Aufgaben  der Unternehmer im Unternehmen übernimmt. Denn erledigt der Unternehmer auch Managementaufgaben oder Aufgaben z.B. im Bereich Vertrieb, Personalwesen oder in der Verwaltung, so müssen diese Aufgaben  bei einer Nachfolge auch ersetzt werden. Darüber hinaus kann es aber auch im Bereich Weitergabe an Wissen oder KnowHow Probleme geben.
Dies ist von vorneherein zu bedenken.

Meiner Meinung nach kann nie früh damit begonnen werden,, sein Unternehmen veräußerbar zu gestalten oder mit dem Aufbau eines Vermögens zu beginnen.

Im übrigen, wissen Sie denn ob Sie nicht durch äußere Umstände gezwungen sind, Ihr Unternehmen aufzugeben?




Bernd Nielsen 
der Nachfolgeaufklärer
040/69641589
01577/5261374

Sonntag, 1. Januar 2017