Von den nachgesagten
2,9 bis 3,0 Millionen Unternehmen in Deutschland sollen rd- 2,2
Millionen auf Einzelunternehmen entfallen, nicht zu sprechen von den
vielen Unternehmen, die in erster Linie von einer Person gelenkt und
geleitet werden, wie z.B. 1-Mann GmbHs.
Warum gibt es so
viele und was ist das Besondere daran und vor allem das Gefährliche?
Einzelunternehmen
sind in erster Linie ganz einfach zu gründen. Man braucht im
Allgemeinen keine Genehmigung, keinen Nachweis über Kapital,
Fähigkeiten Berechtigungen oder Bescheinigungen.
Es ist kein Vertrag
notwendig, kein Businessplan ist zu erstellen oder auch kein
Organigramm.
Es ist auch kein
Nachweis über Büro, Lager oder Fabrikationsstätte notwendig.
Bestimmte Genehmigungen können u.U. erforderlich sein.
Der zukünftige
Unternehmer kann also sofort starten.
Damit fängt aber
ein weiteres Phänomen bzw. Problem an.
Der Mensch im
Allgemeinen - hier der Unternehmer - gewöhnt sich an seine Umgebung und
an seine Verhältnisse bzw. er nimmt sich oft nicht die Zeit
Organisation und sonstige Verhältnisse zu überdenken.
Insofern bleibt es
häufig bei der gewählten Rechtsform des Einzelunternehmens.
Doch welche
Auswirkungen hat diese Rechtsform auf
Sicherheit
Nachhaltigkeit
Vererbbarkeit
Weiterführungsmöglichkeiten
Insolvenzen
Erhalt des
Familienvermögens?
So einfach ein Einzelunternehmen zu gründen ist, so ist es auch in vielen Dingen hochgradig gefährdet bzw. stellt Gefahren für das Unternehmen selbst dar, kann das Vermögen des Unternehmers gefährden und der Lebensunterhalt und die Absicherung der Familie j´kann sehr stark beeinträchtigt sein.
Eine Gefahr stellt die Tatsache dar, dass das Vermögen des Unternehmers voll für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und damit auch das Privatvermögen und sein Unterhalt und die der Familie gefährdet ist.
Weiterhin kann im Falle der Verhinderung der Unternehmer nicht automatisch vertreten werden (ohne vorher abgeschlossener Vollmachten) und sich daher das Unternehmen ohne wirksame Vertretung nach außen als handlungsunfähig sieht, und vor allem die Familie keine Möglichkeit hat ohne weiteres eine vertretungsberechtigte Person oder gar Geschäftsführer zu benennen.
Diese Punkte sind im Allgemeinen bekannt. Weniger Aufmerksamkeit erhält aber die Tatsache, dass im Fall des Todes des Unternehmers das Unternehmen nicht ohne weiteres fortgeführt werden kann, insbesondere bei einer Mehrheit von Erben.
Daher ist entweder das Einzelunternehmen rechtzeitig in eine andere Rechtsform überzuführen oder z.B. durch Testament Vorsorge zu treffen.
Mehr dazu in weiteren Beiträgen und in meinem Ratgeber.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
Von den nachgesagten
2,9 bis 3,0 Millionen Unternehmen in Deutschland sollen rd- 2,2
Millionen auf Einzelunternehmen entfallen, nicht zu sprechen von den
vielen Unternehmen, die in erster Linie von einer Person gelenkt und
geleitet werden, wie z.B. 1-Mann GmbHs.
Warum gibt es so
viele und was ist das Besondere daran und vor allem das Gefährliche?
Einzelunternehmen
sind in erster Linie ganz einfach zu gründen. Man braucht im
Allgemeinen keine Genehmigung, keinen Nachweis über Kapital,
Fähigkeiten Berechtigungen oder Bescheinigungen.
Es ist kein Vertrag
notwendig, kein Businessplan ist zu erstellen oder auch kein
Organigramm.
Es ist auch kein
Nachweis über Büro, Lager oder Fabrikationsstätte notwendig.
Bestimmte Genehmigungen können u.U. erforderlich sein.
Der zukünftige
Unternehmer kann also sofort starten.
Damit fängt aber
ein weiteres Phänomen bzw. Problem an.
Der Mensch im
Allgemeinen - hier der Unternehmer - gewöhnt sich an seine Umgebung und
an seine Verhältnisse bzw. er nimmt sich oft nicht die Zeit
Organisation und sonstige Verhältnisse zu überdenken.
Insofern bleibt es
häufig bei der gewählten Rechtsform des Einzelunternehmens.
Doch welche
Auswirkungen hat diese Rechtsform auf
Sicherheit
Nachhaltigkeit
Vererbbarkeit
Weiterführungsmöglichkeiten
Insolvenzen
Erhalt des
Familienvermögens?
So einfach ein Einzelunternehmen zu gründen ist, so ist es auch in vielen Dingen hochgradig gefährdet bzw. stellt Gefahren für das Unternehmen selbst dar, kann das Vermögen des Unternehmers gefährden und der Lebensunterhalt und die Absicherung der Familie j´kann sehr stark beeinträchtigt sein.
Eine Gefahr stellt die Tatsache dar, dass das Vermögen des Unternehmers voll für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und damit auch das Privatvermögen und sein Unterhalt und die der Familie gefährdet ist.
Weiterhin kann im Falle der Verhinderung der Unternehmer nicht automatisch vertreten werden (ohne vorher abgeschlossener Vollmachten) und sich daher das Unternehmen ohne wirksame Vertretung nach außen als handlungsunfähig sieht, und vor allem die Familie keine Möglichkeit hat ohne weiteres eine vertretungsberechtigte Person oder gar Geschäftsführer zu benennen.
Diese Punkte sind im Allgemeinen bekannt. Weniger Aufmerksamkeit erhält aber die Tatsache, dass im Fall des Todes des Unternehmers das Unternehmen nicht ohne weiteres fortgeführt werden kann, insbesondere bei einer Mehrheit von Erben.
Daher ist entweder das Einzelunternehmen rechtzeitig in eine andere Rechtsform überzuführen oder z.B. durch Testament Vorsorge zu treffen.
Mehr dazu in weiteren Beiträgen und in meinem Ratgeber.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
So einfach ein Einzelunternehmen zu gründen ist, so ist es auch in vielen Dingen hochgradig gefährdet bzw. stellt Gefahren für das Unternehmen selbst dar, kann das Vermögen des Unternehmers gefährden und der Lebensunterhalt und die Absicherung der Familie j´kann sehr stark beeinträchtigt sein.
Eine Gefahr stellt die Tatsache dar, dass das Vermögen des Unternehmers voll für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und damit auch das Privatvermögen und sein Unterhalt und die der Familie gefährdet ist.
Weiterhin kann im Falle der Verhinderung der Unternehmer nicht automatisch vertreten werden (ohne vorher abgeschlossener Vollmachten) und sich daher das Unternehmen ohne wirksame Vertretung nach außen als handlungsunfähig sieht, und vor allem die Familie keine Möglichkeit hat ohne weiteres eine vertretungsberechtigte Person oder gar Geschäftsführer zu benennen.
Diese Punkte sind im Allgemeinen bekannt. Weniger Aufmerksamkeit erhält aber die Tatsache, dass im Fall des Todes des Unternehmers das Unternehmen nicht ohne weiteres fortgeführt werden kann, insbesondere bei einer Mehrheit von Erben.
Daher ist entweder das Einzelunternehmen rechtzeitig in eine andere Rechtsform überzuführen oder z.B. durch Testament Vorsorge zu treffen.
Mehr dazu in weiteren Beiträgen und in meinem Ratgeber.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen