Montag, 21. August 2017

Wie eine Rechtsform Ihr Vermögen gefährden kann





Von den nachgesagten 2,9 bis 3,0 Millionen Unternehmen in Deutschland sollen rd- 2,2 Millionen auf Einzelunternehmen entfallen, nicht zu sprechen von den vielen Unternehmen, die in erster Linie von einer Person gelenkt und geleitet werden, wie z.B. 1-Mann GmbHs.
Warum gibt es so viele und was ist das Besondere daran und vor allem das Gefährliche?
Einzelunternehmen sind in erster Linie ganz einfach zu gründen. Man braucht im Allgemeinen keine Genehmigung, keinen Nachweis über Kapital, Fähigkeiten Berechtigungen oder Bescheinigungen.
Es ist kein Vertrag notwendig, kein Businessplan ist zu erstellen oder auch kein Organigramm.
Es ist auch kein Nachweis über Büro, Lager oder Fabrikationsstätte notwendig. Bestimmte Genehmigungen können u.U. erforderlich sein.
Der zukünftige Unternehmer kann also sofort starten.
Damit fängt aber ein weiteres Phänomen bzw. Problem an.
Der Mensch im Allgemeinen - hier der Unternehmer - gewöhnt sich an seine Umgebung und an seine Verhältnisse bzw. er nimmt sich oft nicht die Zeit Organisation und sonstige Verhältnisse zu überdenken.
Insofern bleibt es häufig bei der gewählten Rechtsform des Einzelunternehmens.
Doch welche Auswirkungen hat diese Rechtsform auf

Sicherheit
Nachhaltigkeit
Vererbbarkeit
Weiterführungsmöglichkeiten
Insolvenzen
Erhalt des Familienvermögens?

So einfach ein Einzelunternehmen zu gründen ist, so ist es auch in vielen Dingen hochgradig gefährdet bzw. stellt Gefahren für das Unternehmen selbst dar, kann das Vermögen des Unternehmers gefährden und der Lebensunterhalt und die Absicherung der Familie j´kann sehr stark beeinträchtigt sein.
Eine Gefahr stellt die Tatsache dar, dass das Vermögen des Unternehmers voll für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und damit auch das Privatvermögen und sein Unterhalt und die der Familie gefährdet ist.
Weiterhin kann im Falle der Verhinderung der Unternehmer nicht automatisch vertreten werden (ohne vorher abgeschlossener Vollmachten) und sich daher das Unternehmen ohne wirksame Vertretung nach außen als handlungsunfähig sieht, und vor allem die Familie keine Möglichkeit hat ohne weiteres eine vertretungsberechtigte Person oder gar Geschäftsführer zu benennen.
Diese Punkte sind im Allgemeinen bekannt. Weniger Aufmerksamkeit erhält aber die Tatsache, dass im Fall des Todes des Unternehmers das Unternehmen nicht ohne weiteres fortgeführt werden kann, insbesondere bei einer Mehrheit von Erben.
Daher ist entweder das Einzelunternehmen rechtzeitig in eine andere Rechtsform überzuführen oder z.B. durch Testament  Vorsorge zu treffen.
Mehr dazu in weiteren Beiträgen und in meinem Ratgeber.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer




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