Montag, 21. August 2017

Wie eine Rechtsform Ihr Vermögen gefährden kann





Von den nachgesagten 2,9 bis 3,0 Millionen Unternehmen in Deutschland sollen rd- 2,2 Millionen auf Einzelunternehmen entfallen, nicht zu sprechen von den vielen Unternehmen, die in erster Linie von einer Person gelenkt und geleitet werden, wie z.B. 1-Mann GmbHs.
Warum gibt es so viele und was ist das Besondere daran und vor allem das Gefährliche?
Einzelunternehmen sind in erster Linie ganz einfach zu gründen. Man braucht im Allgemeinen keine Genehmigung, keinen Nachweis über Kapital, Fähigkeiten Berechtigungen oder Bescheinigungen.
Es ist kein Vertrag notwendig, kein Businessplan ist zu erstellen oder auch kein Organigramm.
Es ist auch kein Nachweis über Büro, Lager oder Fabrikationsstätte notwendig. Bestimmte Genehmigungen können u.U. erforderlich sein.
Der zukünftige Unternehmer kann also sofort starten.
Damit fängt aber ein weiteres Phänomen bzw. Problem an.
Der Mensch im Allgemeinen - hier der Unternehmer - gewöhnt sich an seine Umgebung und an seine Verhältnisse bzw. er nimmt sich oft nicht die Zeit Organisation und sonstige Verhältnisse zu überdenken.
Insofern bleibt es häufig bei der gewählten Rechtsform des Einzelunternehmens.
Doch welche Auswirkungen hat diese Rechtsform auf

Sicherheit
Nachhaltigkeit
Vererbbarkeit
Weiterführungsmöglichkeiten
Insolvenzen
Erhalt des Familienvermögens?

So einfach ein Einzelunternehmen zu gründen ist, so ist es auch in vielen Dingen hochgradig gefährdet bzw. stellt Gefahren für das Unternehmen selbst dar, kann das Vermögen des Unternehmers gefährden und der Lebensunterhalt und die Absicherung der Familie j´kann sehr stark beeinträchtigt sein.
Eine Gefahr stellt die Tatsache dar, dass das Vermögen des Unternehmers voll für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet und damit auch das Privatvermögen und sein Unterhalt und die der Familie gefährdet ist.
Weiterhin kann im Falle der Verhinderung der Unternehmer nicht automatisch vertreten werden (ohne vorher abgeschlossener Vollmachten) und sich daher das Unternehmen ohne wirksame Vertretung nach außen als handlungsunfähig sieht, und vor allem die Familie keine Möglichkeit hat ohne weiteres eine vertretungsberechtigte Person oder gar Geschäftsführer zu benennen.
Diese Punkte sind im Allgemeinen bekannt. Weniger Aufmerksamkeit erhält aber die Tatsache, dass im Fall des Todes des Unternehmers das Unternehmen nicht ohne weiteres fortgeführt werden kann, insbesondere bei einer Mehrheit von Erben.
Daher ist entweder das Einzelunternehmen rechtzeitig in eine andere Rechtsform überzuführen oder z.B. durch Testament  Vorsorge zu treffen.
Mehr dazu in weiteren Beiträgen und in meinem Ratgeber.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer




Donnerstag, 3. August 2017





Geheimnis perfekter (gelungener) Unternehmensnachfolge- 13 Thesen, die zu einem optimalen Vermögensübergang führen (Teil 2)


Anmerkungen

Mit meinen Mandanten, befreundeten Beratern oder anderen Unternehmern streite ich mich häufig über den Zeitpunkt, zu dem mit der Beschäftigung mit der Nachfolge angefangen werden sollte. Vielfach wird die Meinung geäußert, ein Zeitpunkt von 5-10 Jahren vor der endgültigen Übergabe wäre sinnvoll.
Doch kann man so einfach einen Zeitpunkt nennen, der nicht aus einer realen Überlegung erfolgt, sondern rein vom Gefühl bestimmt wird? Sicherlich, kann man innerhalb von 5 -10 Jahren einen Nachfolger außerhalb der Familie finden.
Aber wie ist es mit einem Nachfolger innerhalb der Familie? Reichen da fünf Jahre aus? Ist der familiäre Nachfolger schon volljährig? Hat er die richtige Ausbildung genossen?
Hat er schon ausreichende Berufserfahrung? Kann man jetzt schon feststellen, dass er die entscheidenden unternehmerischen Kompetenzen hat?

Wir sehen also, allein diese Fragen stellen schon Argumente dar, die gegen einen festen Zeitraum von 5-10 Jahren für den Beginn der Nachfolgeplanung sprechen. Will der Unternehmer mit 65 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden, so so müsste er nach den og. Vorgaben mit 55 Jahren anfangen die Nachfolge zu planen.
In meinem Thesenpapier (Siehe Blog vom 17.7.2017) halte ich eine langfristige Vorbereitung der Nachfolge für sinnvoll. doch was heißt letztendlich langfristig?



Langfristige Vorbereitung

Eine gelungene Nachfolge bedarf einer langen Vorbereitung und einer langfristigen Planung. Auf einen festen Termin abzustellen, zu dem die Vorbereitung einer Nachfolge beginnen soll, hat sich meiner Meinung nach nicht als sinnvoll herausgestellt.

Allein die og. Faktoren machen eine langfristige Vorbereitung und Planung der Nachfolge notwendig. Selbst unter Berücksichtigung dieser Faktoren ( Suche, Ausbildung, Einarbeitung) ist ein fester Zeitpunkt für den Beginn einer Nachfolgeplanung nicht möglich. Hinzu kommen die vielen Ereignisse im Leben eines Unternehmers oder eines Unternehmens, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können. In den vorherigen posts zu diesem Blog habe ich ausführlich darüber geschrieben.

Wenn es viele Ereignisse und Zeitpunkte gibt, die Auswirkungen auf die Nachfolge haben können, ist es nicht sinnvoll die notwendigen Regelungen als eine fortlaufende Gestaltung und die zu treffenden Gestaltungen und Regelungen als Einheit zu sehen?

Dazu kommt dass Nachfolge nicht nur die planmäßige Übergabe bedeutet, sondern auch Vorbereitung für eine außerplanmäßige Nachfolge beinhaltet, also die Unternehmenssicherung bei Krankheit oder Tod etc. Was nützt es ein Testament zu errichten, das zwar einen Erben nennt, z.B. im Gegensatz zu einer Erbengemeinschaft, aber der Erbe nicht in der Lage sein wird, das Unternehmen weiterzuführen, oder für den Fall, dass dieser Erbe nicht die erforderlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen mit sich bringt.
Ebenso könnte auch die Rechtsform für eine Weiterführung des Unternehmens im Todesfall des bisherigen Unternehmers hinderlich sein.

Wenn es also eine Notwendigkeit gibt, Vorsorge für das Unternehmen und das Vermögen des Unternehmers zu treffen, um das Vermögen und Unternehmen zu sichern, so ist es auch sinnvoll, Regelungen und Vereinbarungen zu treffen zum Zeitpunkt Heirat oder Geburt eines Kindes. Warum sollen also jeweils diese Ereignisse oder Notwendigkeiten zum Tätigwerden isoliert zu sehen sein, wenn dies alles in einen logischen und zeitlich abgestimmten Zusammenhang eingeordnet werden kann?

Das bedeutet , dass Nachfolgeplanung nicht mit irgendeinem Datum beginnt, sondern dann wenn es notwendig wird, also bei Beginn des Unternehmens, wenn das Unternehmen Werte aufgebaut hat oder im Begriff ist, Werte aufzubauen, Verbindlichkeiten eingegangen ist oder wenn es gilt die Familie abzusichern und wenn auf Ereignisse und Geschehen reagiert werden sollte.

Für einen  rechtzeitige Beginn der Nachfolgegestaltung sprechen  auch Fragen nach der richtigen Unternehmensstruktur und der angemessenen Rechtsform. Beides ist am besten zu regeln, wenn sich das Unternehmen im Aufbau befindet. Bei einem voll eingerichteten Unternehmen kann es schwierig sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sagen, ab heute ändern wir alles.

Arbeitet der Unternehmer im Unternehmen mit,  z.B. im Vertrieb oder allgemein in der Verwaltung, so kann es nicht ohne Weiteres möglich sein, ihn sofort zu ersetzen bzw. es könnte sich auch keine Gelegenheit ergeben, diese Änderung vorzunehmen, weil im allgemeinen der Unternehmer das operative Geschäft im Unternehmen als vorrangig betrachtet und keine Zeit für strategische Fragen bleibt.

Dasselbe gilt für Fragen der angemessenen Rechtsform. Bei der Wahl der Rechtsform spielen viele Bereiche eine Rolle; dies in Ruhe zu würdigen und zu beachten, bleibt dem Unternehmer keine Zeit. Deshalb ist es sinnvoll, diese Fragen schon bei der Gründung oder kurze Zeit nach der Gründung zu beantworten.

Also bleibt als Fazit festzuhalten, es gibt für den Beginn der Nachfolge keinen festen Zeitpunkt. Vielmehr ist sofort bei Beginn eines Unternehmens auch die Nachfolge zu planen.