Freitag, 27. Mai 2016

10 Bestandteile der Planung der Unternehmensnachfolge







10 Bestandteile der Planung der Unternehmensnachfolge



Wie Sie Ihr Unternehmen sicher sich auf einen Nachfolger übertragen



Planung der Unternehmensnachfolge ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe des Unternehmers. Sie gehört zu der strategischen Tätigkeiten des Unternehmers und unterbleibt häufig zugunsten der operativen Arbeit und der Routinetätigkeiten. Aber wollen Sie Ihr Vermögen vernichten?

Dabei stehen folgende Aspekte und Fragen im Mittelpunkt der Planung.




  1. Was Sie über sich und Ihr Vermögen wissen sollten




Wo stehen Sie und Ihr Unternehmen?



Welche möglichen Belastungen kommen auf die zu übergebenden Unternehmen und Vermögen zu? Welche Aufgaben und Probleme sind zu lösen und zu bewältigen? Es gilt Probleme und Fragen zu erkennen, die gelöst und beantwortet werden müssen. Erkennen Sie die Schwachstellen und Problempunkte. Dabei sind die möglichen Liquiditätsabflüsse und andere negativen Einflüsse aufzustellen. Problembewusstsein ist zu entwickeln auch gemeinsam mit Spezialisten und Fachleuten, die zur Lösung dieser Probleme erforderlich sein könnten.







Fortführung oder Aufgabe des Unternehmens- Gründe für Unternehmensvernichtung





Eine entscheidende Aufgabe ist es festzustellen, kann das Unternehmen fortgeführt werden? Sprechen Rechtsform, Unwirtschaftlichkeit des Unternehmens, unmoderne Produkte und Dienstleistungen dagegen? Ist die Kundenzielgruppe noch attraktiv? Sind Produkte und Dienstleistungen zu sehr an den bisherigen Inhaber geknüpft? Sind Investitionen notwendig? Kommen Sie bei der Beantwortung dieser Fragen zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen nicht weitergeführt werden kann oder gefährdet ist, droht Vermögensvernichtung. Nicht nur materielle Werte könnten in Gefahr geraten, sondern es können auch immaterielle Werte wie Streit und Gefährdung des Familienfriedens drohen.Handeln Sie schon jetzt.




  1. Die Entwicklung von Zielen Was Sie wirklich wissen wollen




Wissen Sie genau , was Sie wollen und welche Ziele Sie erreichen wollen?. Was wollen Sie wirklich erreichen, was sind Ihre Ziele? Sie sollten sich darüber im Klaren sein, was Sie anstreben. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Ziele, sondern auch um andere wie z.B. Streitvermeidung.



Wann soll welches Vermögen auf welchen Nachfolger in welcher Form übertragen werden? Stehen dem bisherigen Unternehmer dann alternative Einnahmen zur Verfügung? In welchem Umfang müssen noch Einnahmen aus der Übergabe dieser Vermögen generiert werden?



Möchten Sie das Unternehmen im Familienbesitz erhalten oder steht kein Nachfolger aus der Familie zur Verfügung? Beziehen Sie Ihre Familie mit ein.





  1. Umfangreiche und genaue Berechnungen Was sagen die Aussichten?








Die finanziellen Belastungen, die auf das Unternehmen zukommen, sind zu ermitteln und zu berechnen. Diese Belastungen können in der Form von Steuerzahlungen erfolgen, wie Erbschaftsteuer/ Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus sind auch Zahlungen für Pflichtteilsansprüche, Zugewinnausgleichansprüche und weitere Abfindungen denkbar.



Zu einer gerechten Teilung der zu übertragenden Vermögen gehört auch die Berechnung des Wertes des Vermögens und Feststellung der möglichen Erben und der zu versorgenden Personen



Ferner können Gestaltungen vorgenommen werden.


Entscheidend ist auf jeden Fall, reichen die einnahmen aus, um Ihren Lebensuntrhalt zu bestreiten?




  1. Alternativen andere Wege?




Zahlen und Pläne benötigt der Unternehmer zur eigenen Information und anderer Entscheidungsträger oder Berater zur Beurteilung der jetzigen Situation. Gleichzeitig dienen sie als Entscheidungsgrundlage und als Grundlage für neu zu entwickelnde Pläne. Gibt es Alternativen oder kommen verschiedene Gestaltungen zur Anwendung?




  1. Schaffung von Grundlagen für Ihr Handeln




Pläne dienen der Unternehmenssicherung und der kontinuierlichen Überleitung der Vermögen auf die nächste Generation. Dabei beinhaltet die Unternehmenssicherung die Erstellung von Plänen umfassender Art für den Notfall, wenn der Vermögensinhaber durch Tod oder Krankheit ausfällt. Daneben bedeutet Unternehmenssicherung auch die gleichmäßige, geplante Übergabe des Vermögens auf den kompetenten Nachfolger. D.h. die Pläne dienen der jederzeitigen Unternehmenssicherung und der tatsächlichen geplanten Überleitung des Vermögens auf die andere Generation.



Mithilfe von Fachleuten kann der Unternehmer die Alternativen und Ergebnisse beurteilen.




  1. Was ist zu tun?




Ein wichtiger Faktor der Planung ist die Beurteilung von Ergebnissen durch Gegenüberstellen von verschiedenen Lösungen und die abschließende kritische Würdigung der einzelnen Lösungsansätze. Aus dieser kritischen Würdigung folgt die eindeutige Empfehlung für eine Alternative. Zusammen mit evtl. notwendigen Fachleuten wird eine gemeinsame Lösung gefasst. Dabei sind die Familienmitglieder rechtzeitig mit einzubeziehen.




  1. Handlungsgrundlagen




Durch die Schriftform schafft der Unternehmer Grundlagen zur eigenen Information für sich zur Gewinnung eines Überblicks und zur Entscheidungsfindung für die einzuschlagenden Wege. Gleichzeitig dient die Stellungnahme zur Information der Familie und anderer Stellen, wie andere Berater und anderer interessierter Stellen.



Aus den Plänen sind die einzelnen Schritte abzuleiten und als Handlungsanweisung für einzuleitende Maßnahmen und für die weitere Planung und die Durchführung aufzustellen.







Die Umsetzung der Pläne und die einzuleitenden Schritte sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden.





Durch die bisher beschriebenen Schritte kommt der Nachfolgeplanung auch eine Funktion bei der Verbesserung des Ratings und auch eine Verbesserung des Unternehmenswertes zu.


Dies erfolgt zum Einen daraus, dass die Regelung der Nachfolge ein wichtiges Kriterium beim Rating der Kreditinstitute ist und zum Anderen, dass Schritte beschrieben werden, deren Umsetzung der Sicherung der Unternehmen dienen; weiterhin schafft die Nachfolgeplanung eine jederzeitige Übertragbarkeit des Unternehmens und verhindert Wertverluste.



8.

Teilergebnisse für die Finanzplanung.






Neben diesen Tätigkeiten liefert die Nachfolgeberatung auch



Teilergebnisse für die Finanzplanung.



Liquiditätsabflüsse können erkannt werden und Vorschläge zur Ergreifung von Maßnahmen können veranlasst werden.












9.
Koordination mit der Arbeit mit anderen Beratern





Aus der Komplexität der Nachfolgeplanung ergibt sich als weitere Funktion


häufig die Koordination mit der Arbeit mit anderen Beratern.


Nachfolgeplanung bzw, –beratung berührt nicht nur ein Fachgebiet, sondern ist ein Zusammenwirken von vielen Bereichen und notfalls auch mit mehreren Beratern. Es sind steuerliche, rechtliche , wirtschaftliche, unternehmerische, menschliche und soziale Fragen berührt. Ebenso sind personelle Fragen betroffen, d.h. Personalberater, Personalvermittler und Interimsmanager könnten herangezogen werden. Ebenso ist an eine Persönlichkeitsentwicklung des potentiellen Nachfolgers zu denken oder Vorsorge bei mögliche Streitigkeiten zu treffen. Um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen und Reibungsverluste zu vermeiden ist eine Koordination der Arbeit und der zeitlichen Reihenfolge notwendig. Aus meiner Erfahrung hat sich ergeben, dass die Aufgabe Nachfolgeplanung häufig von einem Moderator erfolgreich wahrgenommen werden kann.



10.
Gestaltung zur Unternehmenssicherung Vernachlässigter Aspekt





Nachfolgeberatung ist neben der eigentlichen Hauptaufgabe der Überleitung von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation auch ein Teil


der Gestaltung zur Unternehmenssicherung. Ohne einen Plan wie bei Tod oder Krankheit des Unternehmers zu verfahren ist, kann das Unternehmen und damit das Vermögen betroffen sein. Es sind Vorschläge zur Unternehmenssicherung zu erarbeiten, um die durch Unternehmensübergaben entstehenden Gefährdungen wie finanzielle Einbußen, wegfallende Kompetenzen und Befugnisse, zu vermeiden.


Dazu stehen Berater gerne zur Verfügung, um beraten und eingreifen zu können bei der geplanten und der ungeplanten Unternehmens- und Vermögensübergabe, bei der Durchsicht von Verträgen , Begleitung zum Notar, Hilfeleistung bei Schenkungen und Erbfällen., Mitwirken und Erstellung von Schenkungssteuer - und Erbschaftsteuererklärungen.





Vorträge zur Information, zur Schaffung von Problembewusstsein, zum Erkennen der zu regelnden Bereiche und des Beratungsbedarfs fördern die Planung.





Andere Methoden sind Workshops und Seminare zur eigenen Erarbeitung von zu regelnden Punkten, Aufstellung dieser Punkte und Erstellen eines Ablaufplans.








Bernd Nielsen
Der Nachfolgeaufklärer

Turnierstieg 14
22179 Hamburg


Tel 040/696 415 89
nielsenbernd@gmail.com






























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