Donnerstag, 1. Juni 2017

Vermögen und Heirat - Bemerkungen

Anmerkungen zu Erfahrung eines Unternehmers 





Anmerkungen


Ich bin in den letzten Wochen verschiedene Male auf meine Blogbeiträge zu den wichtigen Ereignissen im Leben eines Unternehmers angesprochen worden, ob es nicht reichlich blauäugig wäre zum Zeitpunkt einer Heirat oder Geburt eines Kindes von so schwerwiegenden Themen wie Tod, Nachfolge und Erbe zu sprechen oder zu schreiben. Doch, wenn nicht zu diesem Zeitpunkt, wann dann?
Es ist doch sinnvoll etwas zu planen, umzusetzen oder zu vereinbaren, wenn ein Ereignis eintritt oder eine Handlung, Vertrag oder Vereinbarung erfolgt. Nun will ich eine Heirat nicht mit einem Vertrag gleichsetzen, doch hat sie viele Ähnlichkeiten mit einem Vertrag. Zwei Personen vereinbaren ein lebenslanges Zusammenleben mit weitreichenden menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen.
Denn was passiert bei einer Heirat? Je nach Güterstand treffen zwei Personen (ausdrücklich oder stillschweigend) neben einem Zusammenleben weitreichende wirtschaftliche Vereinbarungen über Vermögen, Einkommen und Unterhalt.
Je nach Güterstand kann Vermögen übertragen werden, den Partner am Wertzuwachs teilhaben lassen oder eine vollständige Vermögenstrennung erreicht werden.
Dabei werden 2 Güterstände durch eine bewusste aktive Handlung erreicht, während der gesetzliche Güterstand - die Zugewinngemeinschaft auch durch Unterlassung erfolgen kann, allein dadurch, dass kein anderer Güterstand oder Vereinbarung gewählt bzw. getroffen wird.
 Mit anderen Worten bei dem Güterstand der Gütertrennung und dem der Gütergemeinschaft ist eine aktive Handlung (beim Notar) notwendig, während es bei der Zugewinngemeinschaft ausreicht nichts zu vereinbaren. Das bedeutet, man hat durch Nichtstun eine Entscheidung getroffen, die schwerwiegende Folgen haben kann, die aber erst in weiter Ferne liegen und die in ihren Ausmaßen und in ihrer Bedeutung total unbekannt sind. Der Gesetzgeber fördert also bzw. begünstigt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand; denn es ist einfacher für die handelnden Personen nichts zu tun, als aktiv eine Entscheidung zu treffen.

Doch was bedeutet das?

Wird eine Ehe durch Scheidung beendet, so werden sich die Eheleute über einen möglichen Zugewinn auseinandersetzen müssen. Streit, zumindest unterschiedliche Auffassungen sind vorprogrammiert. Probleme und unterschiedliche Auffassungen werden zu einem Zeitpunkt aktuell und werden erörtert, in dem das Vertrauensverhältnis der bisherigen Eheleute schon arg zerrüttet ist, ein denkbar schlechter Zeitpunkt.
Nicht viel anders ist es bei dem Tod des einen Ehegatten. Auch hier kann es zu Streit unter den Erben kommen, wenn der überlebende Ehegatte den Zugewinn fordert (und damit nur den kleinen Erbteil von einem Viertel erhält). Die Höhe des Zugewinns kann zu großen Streitigkeiten führen.

Doch es sind nicht nur Fragen hinsichtlich Streitigkeiten, die eventuell in der Zukunft die Familie bedrohen, sondern das Vermögen insgesamt oder Teile vom Vermögen können durch Scheidung und oder Tod bedroht sein. Besteht das Vermögen weitgehend aus Unternehmen und / oder Immobilien so kann ein möglicher Zugewinn nur aus der Veräußerung dieser Vermögensteile bestehen, wenn man von einer Beleihung einmal absieht.

Das Vermögen ist also stark gefährdet.

95 % aller Ehepaare leben nach einer Untersuchung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihnen wird nicht bewusst sein, vor welchem Pulverfass sie sitzen.
Doch muss das sein?
Was macht diesen Güterstand so gefährlich für Vermögen und den Familienfrieden?

Das Gefährliche an diesem Güterstand ist, dass er ohne ein Zutun der einzelnen Personen erfolgen kann, dass er vorgaukelt es gäbe keine Probleme, da die Ehe auf Lebenszeit begründet würde und falls sie beendet wird, dass die anfallenden Aufgaben und Probleme einfach bewältigt werden. Doch es ist ganz anders.
Ehen werden geschieden. Auf 100 im Jahr geschlossene Ehen fallen 43 im gleichen Jahr geschiedene Ehen (einfache Scheidungsrate), die Wahrscheinlichkeit, dass eine geschlossene Ehe geschieden wird, beträgt ebenfalls zwischen 40 und 50 %. Wir sehen also, die Bekundung der Ehepartner ein Leben lang sich die Treue zu halten, ist zwar aller Ehren Wert, aber die Wahrscheinlichkeit beträgt nur rd. 50%.

Drücken wir das doch mal positiv aus, die Wahrscheinlichkeit geschieden zu werden, ist 50 %. Wenn Sie in ein Auto steigen würden, mit der Gewissheit, dass Sie zu 50 % einen Unfall erleiden würden, was würden Sie tun? Nicht in das Auto einsteigen oder nie Auto fahren oder eine Versicherung abschließen? Oder noch mal den Führerschein machen?
Egal, wie Sie sich entscheiden, entweder Sie würden handeln, oder der Staat würde einschreiten (er hat es ja schon getan, siehe Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Führerschein, Kfz-Versicherung).

Doch bei Heirat geht es anscheinend nicht. Da ist es verpönt nicht nur das Schöne zu sehen, sondern auch sich auch Gedanken über die Zukunft zu machen, sogar eine eventuelle spätere Trennung in Betracht zu ziehen. Es geht auch nicht darum in harten und schweren Verhandlungen Verträge auszuhandeln und Vereinbarungen zu treffen, sondern eine ausgewogene wirtschaftlich für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden, die später bei Tod oder Scheidung allen Beteiligten gerecht wird. Seien wir doch uns gegenüber ehrlich, wir gehen doch auch jederzeit erst nach sorgfältiger Prüfung Verträge ein, sei es der Kauf eines Autos oder der Abschluss eines Handyvertrages. Warum sollten wir das bei Heirat anders machen?

Die Betonung liegt dabei auf eine wirtschaftlich (und menschlich) vernünftige Lösung, die von allen Beteiligten getragen wird. Es gilt also zu ermitteln, was für die Beteiligten die richtige, d.h. wirtschaftlich sinnvolle und gewünschte Lösung ist. Die rechtliche Vereinbarung folgt nur den gesetzlichen Bestimmungen für die Form der Vereinbarung, also hier die notarielle.
Finden Sie für sich  (oder mit Hilfe anderer) die für Sie richtige wirtschaftliche und menschliche Lösung; dann packen Sie es mit rechtlicher Unterstützung in die richtige Form.


Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com .


Projekt spezielle Ratgeber
"wichtige Ereignisse im Leben eines Unternehmers"

Art der Ereignisse

1.Gründung Unternehmen
Fragen
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Haftung
Nachfolge
Beständigkeit/Nachhaltigkeit
Folgen
Möglichkeiten
2. Erwerb Immobilien

Wer erwirbt?
in welcher Form
Auswirkung von Nachfolge

3. Erwerb Vermögensanlagen

Wer erwirbt?
in welcher Rechtfsorm?
übertragbar?
vererbbar?
Wer erbt?


4. Eingehen einer (informellen) Partnerschaft

Fragen
Folgen
Maßnahmen
bestimmte Aktionen Ereignisse
5. Heirat

Folgen
Fragen
Maßnahmen
6. Geburt eines Kindes

Folgen
erbrechtliche
tatsächliche
Unterhalt
Vertretung
Fragen
Maßnahmen
7. Änderung Rechtsform Unternehmen

Folgen
8. Volljährigkeit von Kindern

Wegfall Vertretungsbefugnis der Eltern
Pflichtteilansprüche
9. Tod von Familienangehörigen

Handlunsanweisungen
Folgen
Eltern
Ehegatte
Kinder
Streitmöglichkeiten
10. Voraussichtliche Unterbringung in Pflegeheimen

Vollmachten
Finanzielle Fragen
Vorsorge
11. Ausbildung der Kinder

Im Einklang mit möglicher Nachfolge
Kosten
Fähigkeiten
Früh
12.Versicherungen
Nutzen
andere Folgen/ Konsequenzen
in Übereinstimmung mit Lebensplan


13. Scheidungen

Tipps
Vorweggenommen Erbfolge