Anmerkungen zu Erfahrung eines Unternehmers
Anmerkungen
Ich bin in den
letzten Wochen verschiedene Male auf meine Blogbeiträge zu den
wichtigen Ereignissen im Leben eines Unternehmers angesprochen
worden, ob es nicht reichlich blauäugig wäre zum Zeitpunkt einer
Heirat oder Geburt eines Kindes von so schwerwiegenden Themen wie
Tod, Nachfolge und Erbe zu sprechen oder zu schreiben. Doch, wenn
nicht zu diesem Zeitpunkt, wann dann?
Es ist doch sinnvoll
etwas zu planen, umzusetzen oder zu vereinbaren, wenn ein Ereignis
eintritt oder eine Handlung, Vertrag oder Vereinbarung erfolgt. Nun
will ich eine Heirat nicht mit einem Vertrag gleichsetzen, doch hat
sie viele Ähnlichkeiten mit einem Vertrag. Zwei Personen vereinbaren
ein lebenslanges Zusammenleben mit weitreichenden menschlichen,
sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen.
Denn was passiert
bei einer Heirat? Je nach Güterstand treffen zwei Personen
(ausdrücklich oder stillschweigend) neben einem Zusammenleben
weitreichende wirtschaftliche Vereinbarungen über Vermögen,
Einkommen und Unterhalt.
Je nach Güterstand
kann Vermögen übertragen werden, den Partner am Wertzuwachs
teilhaben lassen oder eine vollständige Vermögenstrennung erreicht
werden.
Dabei werden 2
Güterstände durch eine bewusste aktive Handlung erreicht, während
der gesetzliche Güterstand - die Zugewinngemeinschaft auch durch
Unterlassung erfolgen kann, allein dadurch, dass kein anderer
Güterstand oder Vereinbarung gewählt bzw. getroffen wird.
Mit anderen Worten bei dem Güterstand der Gütertrennung und dem der Gütergemeinschaft ist eine aktive Handlung (beim Notar) notwendig, während es bei der Zugewinngemeinschaft ausreicht nichts zu vereinbaren. Das bedeutet, man hat durch Nichtstun eine Entscheidung getroffen, die schwerwiegende Folgen haben kann, die aber erst in weiter Ferne liegen und die in ihren Ausmaßen und in ihrer Bedeutung total unbekannt sind. Der Gesetzgeber fördert also bzw. begünstigt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand; denn es ist einfacher für die handelnden Personen nichts zu tun, als aktiv eine Entscheidung zu treffen.
Mit anderen Worten bei dem Güterstand der Gütertrennung und dem der Gütergemeinschaft ist eine aktive Handlung (beim Notar) notwendig, während es bei der Zugewinngemeinschaft ausreicht nichts zu vereinbaren. Das bedeutet, man hat durch Nichtstun eine Entscheidung getroffen, die schwerwiegende Folgen haben kann, die aber erst in weiter Ferne liegen und die in ihren Ausmaßen und in ihrer Bedeutung total unbekannt sind. Der Gesetzgeber fördert also bzw. begünstigt die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand; denn es ist einfacher für die handelnden Personen nichts zu tun, als aktiv eine Entscheidung zu treffen.
Doch was bedeutet
das?
Wird eine Ehe durch
Scheidung beendet, so werden sich die Eheleute über einen möglichen
Zugewinn auseinandersetzen müssen. Streit, zumindest
unterschiedliche Auffassungen sind vorprogrammiert. Probleme und
unterschiedliche Auffassungen werden zu einem Zeitpunkt aktuell und
werden erörtert, in dem das Vertrauensverhältnis der bisherigen
Eheleute schon arg zerrüttet ist, ein denkbar schlechter Zeitpunkt.
Nicht viel anders
ist es bei dem Tod des einen Ehegatten. Auch hier kann es zu Streit
unter den Erben kommen, wenn der überlebende Ehegatte den Zugewinn
fordert (und damit nur den kleinen Erbteil von einem Viertel erhält).
Die Höhe des Zugewinns kann zu großen Streitigkeiten führen.
Doch es sind nicht
nur Fragen hinsichtlich Streitigkeiten, die eventuell in der Zukunft
die Familie bedrohen, sondern das Vermögen insgesamt oder Teile vom
Vermögen können durch Scheidung und oder Tod bedroht sein. Besteht
das Vermögen weitgehend aus Unternehmen und / oder Immobilien so
kann ein möglicher Zugewinn nur aus der Veräußerung dieser
Vermögensteile bestehen, wenn man von einer Beleihung einmal
absieht.
Das Vermögen ist also stark gefährdet.
95 % aller Ehepaare
leben nach einer Untersuchung im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. Ihnen wird nicht bewusst sein, vor welchem
Pulverfass sie sitzen.
Doch muss das sein?
Was macht diesen
Güterstand so gefährlich für Vermögen und den Familienfrieden?
Das Gefährliche an
diesem Güterstand ist, dass er ohne ein Zutun der einzelnen Personen
erfolgen kann, dass er vorgaukelt es gäbe keine Probleme, da die Ehe
auf Lebenszeit begründet würde und falls sie beendet wird, dass die
anfallenden Aufgaben und Probleme einfach bewältigt werden. Doch es
ist ganz anders.
Ehen werden geschieden. Auf 100 im Jahr geschlossene Ehen fallen 43 im gleichen Jahr geschiedene Ehen (einfache Scheidungsrate), die Wahrscheinlichkeit, dass eine geschlossene Ehe geschieden wird, beträgt ebenfalls zwischen 40 und 50 %. Wir sehen also, die Bekundung der Ehepartner ein Leben lang sich die Treue zu halten, ist zwar aller Ehren Wert, aber die Wahrscheinlichkeit beträgt nur rd. 50%.
Ehen werden geschieden. Auf 100 im Jahr geschlossene Ehen fallen 43 im gleichen Jahr geschiedene Ehen (einfache Scheidungsrate), die Wahrscheinlichkeit, dass eine geschlossene Ehe geschieden wird, beträgt ebenfalls zwischen 40 und 50 %. Wir sehen also, die Bekundung der Ehepartner ein Leben lang sich die Treue zu halten, ist zwar aller Ehren Wert, aber die Wahrscheinlichkeit beträgt nur rd. 50%.
Drücken wir das
doch mal positiv aus, die Wahrscheinlichkeit geschieden zu werden,
ist 50 %. Wenn Sie in ein Auto steigen würden, mit der Gewissheit,
dass Sie zu 50 % einen Unfall erleiden würden, was würden Sie tun?
Nicht in das Auto einsteigen oder nie Auto fahren oder eine
Versicherung abschließen? Oder noch mal den Führerschein machen?
Egal, wie Sie sich
entscheiden, entweder Sie würden handeln, oder der Staat würde
einschreiten (er hat es ja schon getan, siehe Sehtest,
Erste-Hilfe-Kurs, Führerschein, Kfz-Versicherung).
Doch bei Heirat geht
es anscheinend nicht. Da ist es verpönt nicht nur das Schöne zu
sehen, sondern auch sich auch Gedanken über die Zukunft zu machen,
sogar eine eventuelle spätere Trennung in Betracht zu ziehen. Es
geht auch nicht darum in harten und schweren Verhandlungen Verträge
auszuhandeln und Vereinbarungen zu treffen, sondern eine ausgewogene
wirtschaftlich für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden, die
später bei Tod oder Scheidung allen Beteiligten gerecht wird. Seien
wir doch uns gegenüber ehrlich, wir gehen doch auch jederzeit erst
nach sorgfältiger Prüfung Verträge ein, sei es der Kauf eines
Autos oder der Abschluss eines Handyvertrages. Warum sollten wir das
bei Heirat anders machen?
Die Betonung liegt
dabei auf eine wirtschaftlich (und menschlich) vernünftige Lösung, die von allen
Beteiligten getragen wird. Es gilt also zu ermitteln, was für die
Beteiligten die richtige, d.h. wirtschaftlich sinnvolle und
gewünschte Lösung ist. Die rechtliche Vereinbarung folgt nur den
gesetzlichen Bestimmungen für die Form der Vereinbarung, also hier
die notarielle.
Finden Sie für sich (oder mit Hilfe anderer) die für Sie richtige wirtschaftliche und menschliche Lösung; dann packen Sie es mit rechtlicher Unterstützung in die richtige Form.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com .
Art der Ereignisse
Fragen
Folgen
Folgen
Handlunsanweisungen
Folgen
Vollmachten
Finden Sie für sich (oder mit Hilfe anderer) die für Sie richtige wirtschaftliche und menschliche Lösung; dann packen Sie es mit rechtlicher Unterstützung in die richtige Form.
Bernd Nielsen
der Nachfolgeaufklärer
01577/5261374
nielsenbernd@gmail.com .
Projekt spezielle Ratgeber
"wichtige Ereignisse im Leben eines Unternehmers"
Art der Ereignisse
1.Gründung Unternehmen
Fragen
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft
Haftung
Nachfolge
Beständigkeit/Nachhaltigkeit
Folgen
Möglichkeiten
2. Erwerb Immobilien
Wer erwirbt?
in welcher Form
Auswirkung von Nachfolge
3. Erwerb Vermögensanlagen
Wer erwirbt?
in welcher Rechtfsorm?
übertragbar?
vererbbar?
Wer erbt?
4. Eingehen einer (informellen) Partnerschaft
Wer erwirbt?
in welcher Form
Auswirkung von Nachfolge
3. Erwerb Vermögensanlagen
Wer erwirbt?
in welcher Rechtfsorm?
übertragbar?
vererbbar?
Wer erbt?
4. Eingehen einer (informellen) Partnerschaft
Fragen
Folgen
Maßnahmen
bestimmte Aktionen Ereignisse
bestimmte Aktionen Ereignisse
5. Heirat
Folgen
Fragen
Maßnahmen
6. Geburt eines Kindes
Folgen
erbrechtliche
tatsächliche
Unterhalt
Vertretung
Fragen
Maßnahmen
7. Änderung Rechtsform Unternehmen
Folgen
8. Volljährigkeit von Kindern
Wegfall Vertretungsbefugnis der Eltern
Pflichtteilansprüche
9. Tod von Familienangehörigen
Handlunsanweisungen
Folgen
Eltern
Ehegatte
Kinder
Streitmöglichkeiten
10. Voraussichtliche Unterbringung in Pflegeheimen
Vollmachten
Finanzielle Fragen
Vorsorge
11. Ausbildung der Kinder
Im Einklang mit möglicher Nachfolge
Kosten
Fähigkeiten
Früh
Fähigkeiten
Früh
12.Versicherungen
Nutzen
andere Folgen/ Konsequenzen
in Übereinstimmung mit Lebensplan
Nutzen
andere Folgen/ Konsequenzen
in Übereinstimmung mit Lebensplan
13. Scheidungen
Tipps
Vorweggenommen Erbfolge